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Problem mit Überflutung?

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Hofkirchen

Obwohl der Großteil der Fläche laut Verordnung des Landratsamtes Passau als Überschwemmungsgebiet an der Donau festgesetzt ist, möchte der Eigentümer eines Grundstücks an der Hans-Carossa-Straße in Hofkirchen darauf bauen. Ihm scheint diese Kennzeichnung nicht mehr zeitgemäß zu sein, wie Bürgermeister Josef Kufner (CSU) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates angesichts der vom Bauwerber beantragten Änderung des Flächennutzungsplans Hofkirchen betonte.

Die Ausweisung neuer Baugebiete in Bauleitplänen für festgesetzte Überschwemmungsgebiete sei untersagt. Abweichend davon könne dies zugelassen werden, wenn keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsent- wicklung bestünden oder geschaffen werden könnten. Kufner meinte, dass dieser Punkt von den Fachstellen entsprechend bewertet werden könnte. Weitere Ausnahmekriterien seien es, dass das neu auszuweisende Gebiet unmittelbar an ein bestehendes Baugebiet angrenze sowie negative Auswirkungen nicht zu erwarten seien. Außerdem dürften der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden, so die Verwaltung. Die Hochwasserrückhaltung dürfe nicht beeinträchtigt werden, der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum sei auszugleichen. Der bestehende Hochwasserschutz dürfe nicht beeinträchtigt werden.
Die Bauvorhaben müssten so errichten werden, dass bei dem Bemessungshochwasser keine baulichen Schäden zu erwarten seien. „Die Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen“, heißt es in der Tischvorlage für die Markträte. Die Antragsteller seien darauf hingewiesen worden, dass sie das Kostenrisiko im Falle negativer bzw. nicht abwägbarer Stellungnahmen der städtebaulichen Fachbehörden im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens in diesem Zusammenhang vollumfänglich zu tragen hätten. Die sonstigen Voraussetzungen hätten die Bauwerber im Zuge des angestoßenen Verfahrens auf eigene Kosten gutachterlich nachzuweisen. Hierzu wurde das Planungsbüro GeoPlan GmbH in Osterhofen beauftragt.
Der Antrag sei positiv zu sehen, sagte Marktrat Michael Heudecker (CSU), der das Vorhaben als Lückenschluss und Innenraumverdichtung bewertete. Er machte deutlich, dass das Risiko vom Antragsteller getragen werde. Christian Pauli (SPD) teilte die Ansicht in Richtung eines Lückenschlusses der Bebauung der Siedlung und hielt dies für „charmant“, zumal die bereits erwähnte Innenverdichtung ja erwünscht wäre. Dem Antragsteller sollte man empfehlen, nochmals Rücksprache mit dem Landratsamt zu halten. „Das müssen sowieso die Fachstellen entscheiden“, fügte Pauli hinzu und signalisierte die Zustimmung seitens seiner Fraktion, obwohl die Umsetzbarkeit „sehr unwahrscheinlich“ sei.
Der Gemeinderat befürwortete die Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für die beabsichtigte private Bebauung der Flurnummer 402 der Gemarkung Hofkirchen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet einstimmig. Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren auf Kosten des Antragstellers durchzuführen. Der Auftrag zur Ausarbeitung der Deckblatt-Änderung geht an das bereits genannte Planungsbüro GeoPlan GmbH in Osterhofen

 

 

Quelle: plus.pnp.de — Bernhard Brunner

 

Mehr im Vilshofener Anzeiger vom  13.03.2023 oder unter PNP Plus nach einer kurzen Registrierung

 

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