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„metron eging“ darf nach Garham

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Garham

Ohne Diskussion hat der Marktgemeinderat die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans für das Gewerbegebiet Garham als Satzung beschlossen. „Der Weg für das Bauvorhaben ist damit bereitet“, betonte Bürgermeister Josef Kufner (CSU) erfreut, da es dabei um die Ansiedlung des Logistikzentrums des Messebau-Unternehmens „metron eging“ geht.

Mit seiner Feststellung verknüpfte das Marktoberhaupt die Hoffnung auf eine zeitnahe Umsetzung des Projekts, das von den Firmeninhabern bereits bei der Bürgerversammlung in Garham im Herbst 2024 vorgestellt worden war. Rund 9000 Quadratmeter Gesamtlagerfläche und bis zu 30 Arbeitsplätze sollen entstehen, wie es in der Vergangenheit bereits hieß. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen waren aus der Bürgerschaft keine Bedenken oder Anregungen geäußert worden.
Die Anmerkungen der sogenannten Träger öffentlicher Belange, insbesondere Institutionen und Behörden, konnten allesamt berücksichtigt werden, wie der Bürgermeister andeutete. Im Wesentlichen ging es bei der Bauleitplanänderung um den Verzicht auf Terrassierungen des künftigen Betriebsgeländes.

Ebenso problemlos fasste das Ratsgremium den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „Hofkirchen Bauabschnitt I“, wo die Änderung der Wandhöhe für ein Vorhaben im Mittelpunkt stand. Konkret geht es nach Kufners Worten um die Erweiterung des Rechenzentrums des IT-Dienstleisters „synaforce“ um ein Gebäude, das nun nicht nur acht Meter hoch werden soll, sondern 13 Meter. Es sei eine Anpassung, zumal in unmittelbarer Nachbarschaft bereits ein weitaus höheres Bauwerk genehmigt worden sei, so der Bürgermeister weiter.
Auch hierzu waren keine Bedenken oder Anregungen aus der Bevölkerung laut geworden, so dass der einmütigen Zustimmung durch den Marktgemeinderat nichts im Wege stand.
Ein eindeutiges Nein ausgesprochen wurde allerdings zum privaten Antrag für den Neubau eines Ferienhauses mit einem Nebengebäude in der umstrittenen Wochenendhaus-Siedlung Unterstaudach. „Es gibt massive Abweichungen von den Festsetzungen in dem Gebiet“, bemängelte Josef Kufner und verwies auf die Gebäudetiefe von 8,90 Meter anstelle der zulässigen fünf Meter als Hauptproblem. Weitere Knackpunkte sind die Überschreitung der überbauten Fläche mit 94 anstatt 50 Quadratmetern, die vorgesehenen Traufhöhen sowie die Baugrenzen-Überschreitung des Nebengebäudes.

Christian Pauli (SPD) machte darauf aufmerksam, dass noch einige Gerichtsentscheide zu baurechtlichen Fragen in dem Wochenendhaus-Gebiet ausständig seien und aktuell Deckblatt Nummer zwei des Bebauungsplans „Sondergebiet Wochenendhaus Unterstaudach“ gelte. Auf dieser Basis müsse man entscheiden. „Wenn keine Einsicht besteht, dann muss man Nein sagen“, erklärte Pauli. Alle anderen Ratsmitglieder teilten diese Ansicht.

− bp

 

 

 

Quelle: pnp.de —Bernhard Brunner

Mehr im Vilshofener Anzeiger vom  28.03.2025 oder unter PNP  nach einer kurzen Registrierung

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