Gemeindeportal Hofkirchen


Initiatoren


Leerstands-Eigentümer sollen nicht leer ausgehen

image_pdfDownload PDFimage_printPrint Event

 

Hofkirchen

Auf die Stabilisierung und Innenentwicklung der Ortskerne zielt ein Förderprogramm ab, auf das sich die Mitgliedsgemeinden der ILE Klosterwinkel verständigt haben. Am Dienstagabend herrschte Einigkeit im Hofkirchener Marktrat, die Richtlinien für das Interkommunale Förderprogramm zur Leerstandsaktivierung für das gesamte Gemeindegebiet zu übernehmen. Die Laufzeit geht bis Ende 2024.

Wie Bürgermeister Josef Kufner (CSU) erklärte, haben die Mitgliedsgemeinden der „ILE Klosterwinkel“ im Zuge der Erarbeitung ihres ILEK-Entwicklungskonzeptes umfangreiche Grundlagen-Ermittlungen angestellt. Eine besondere Rolle habe dabei die demografische Entwicklung in Verbindung mit der Frage nach der Nutzung von Bestandsimmobilien und dem Themenbereich Flächensparen gespielt. Es seien dazu Eigentümer befragt und aktuelle beziehungsweise absehbare Gebäude-Leerstände in einer Flächenmanagement-Datenbank erfasst worden. Unter Begleitung des Fachbüros Fruhmann und Partner/Planwerk sowie des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) seien die Ergebnisse analysiert worden, so Kufner. In einem weiteren Schritt sei über geeignete Maßnahmen beraten worden, erkennbaren negativen Trends und Attraktivitätsverlusten der Ortsteilbereiche entgegenzuwirken. „Im Ergebnis entwickelte die ILE-Versammlung ein Modell für ein Kommunales Förderprogramm, mit dem Private, die einen Leerstand – egal ob Wohn- oder Bürogebäude – nachweisen, bei der Sanierung finanziell unterstützt werden sollen“, informierte der Bürgermeister das Gremium und die fünf anwesenden Zuhörer. Das Programm wurde von der ILE-Versammlung 2019 beschlossen – vorbehaltlich der Zustimmung durch die jeweiligen kommunalen Gemeinderäte.

Einmütigkeit hat, so Josef Kufner, in der ILE dahingehend geherrscht, dass die grundsätzlichen Regelungen des Programms in allen Mitgliedsgemeinden einheitlich gelten müssen, um ein gegenseitiges „Konkurrieren“ zu vermeiden. Demnach seien Immobilien förderfähig, die seit mindestens zwölf Monaten leer stehen und zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 50 Jahre alt sind. Der Bewilligung eines Zuschusses müsse zwingend eine Bau- oder Sanierungsberatung vorangehen, deren Kosten (für maximal fünf Stunden) von der Kommune übernommen würden. Eine weitergehende Beratung sei nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig.

Auch konkrete Zahlen nannte der Bürgermeister: Es gibt einen Zuschuss von zehn Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten, maximal aber 10000 Euro. Die Investitionssumme müsse mindestens 20000 Euro betragen. „Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel“, hob Kufner als weitere Voraussetzung hervor. Individuell könnten die Mitgliedsgemeinden den Geltungsbereich des Förderprogramms beschreiben. Die Hofkirchener Verwaltung habe hierzu vorgeschlagen, grundsätzlich das gesamte Gemeindegebiet – also alle bebauten Gebiete des Marktes Hofkirchen – in die Förderkulisse einzubeziehen.

Um eine Doppelförderung auszuschließen, sollten jedoch Immobilien ausgenommen werden, für die vor Baubeginn bereits ein Antrag nach den Förderrichtlinien zur Erhaltung des eigenständigen Charakters des Ortskerns – Fassadenprogramm beziehungsweise Vorgarten- und Hofprogramm – des Marktes Hofkirchen gestellt worden sei. Zwar nicht im Förderprogramm festzulegen, aber dennoch von der jeweiligen Gemeinde zu bestimmen sei, ob der Kostenaufwand für den sogenannten Sanierungsberater übernommen werde. Kufner gab zu bedenken, dass Architektenleistungen nicht durch das ALE gefördert würden, da die ILE-Gemeinden jeweils einen Architekten ihrer Wahl beauftragen wollten.

„Das kann man nur positiv bewerten“, sagte dritter Bürgermeister Georg Stelzer (ÜW) über das Programm. Für ihn ist auch dieses ein guter Grund, in der ILE Klosterwinkel Mitglied zu sein. Denn sonst gäbe es keine Förderung für die Reaktivierung von Leerständen. Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat den Erlass der Förderrichtlinien, wie vorgetragen. In dem Beschluss verankert ist der Fakt, dass der Kostenaufwand für den „Sanierungsberater“ im jeweiligen Einzelfall vom Markt übernommen wird.   —Bernhard Brunner

 

Quelle: pluspnp.de  –Bernhard Brunner

Mehr im Vilshofener Anzeiger vom 24.02.2022 oder unter PNP Plus nach einer kurzen Registrierung

image_pdfDownload PDFimage_printPrint Event


X