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Kufner mahnt Bauherren

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Hofkirchen

Der Tagesordnungspunkt „Bauanträge und Bauvoranfragen“ in der jüngsten Sitzung des Marktrats hat nach Ansicht von Bürgermeister Josef Kufner (CSU) das komplette Spektrum an Vorgehensweisen von Bauherren offengelegt: vom ehrlichen Antragsteller, der die Vorgaben einhält, bis hin zum dreisten Bürger, der sich danach erkundigt hat, ob die Zufahrt zu seinem Einfamilienhaus mit einer Asphaltdecke befestigt werden darf – es gab ein klares Nein. Trotzdem wurde die Fläche asphaltiert. Kufner beharrte auf der Einhaltung der von ihm aufgezeigten „Drei-Punkte-Regel“: „Zuerst fragen, dann planen, und dann so bauen, wie man plant.“

Kufner stellte mit Bedauern fest, es mache zunehmend Schule, „dass vorher gebaut und dann beantragt wird“. Auslöser für die mahnenden Worte war ein Tekturantrag auf nachträgliche Genehmigung von gleich vier Abweichungen von der Ortsabrundungssatzung „Leithen II“ beim Neubau eines Einfamilienhauses. „Das sind Grundlagen, an die es sich zu halten gilt“, mahnte Kufner. Alle Räte pflichteten ihm bei.

Im Beisein des Bauherrn ging es zunächst um eine nicht im Plan enthaltene Stützmauer auf dem Grundstück und den Wegfall einer ursprünglich vorgesehenen Stützmauer zur Hangsicherung an der Grenze zum Nachbargrundstück. Die Anlieger hatten signalisiert, über das Ja zu der anfangs geplanten Stützmauer hinaus keine Zustimmung zu weiteren Änderungen mehr zu erteilen. Christian Pauli (SPD) bestand auf den Bau der im Bauplan verankerten Stützmauer und kritisierte, dass auf mündliche Zusagen offenbar kein Verlass mehr sei.

Der Antragsteller warf während der Sitzung ein, sein Architekt habe festgestellt, dass aus statischen Gründen keine Mauer mehr nötig sei. Zwischenzeitlich hat der Bauherr Erosionsschutzmatten errichten lassen. Josef Kufner bestätigte nach Rücksprache mit dem Landratsamt Passau, dass die jetzige bauliche Ausführung dem technischen Standard entspreche, sie allerdings erfolgt sei, ohne Inhalt des Bauplans zu sein. Kufner: „Es gibt einen Plan und es gibt eine Abweichung vom Plan.“

Es kam zu einem Hin und Her zwischen Markträten und dem Bauherrn. Er argumentierte damit, dass sich die nunmehr realisierte Lösung „so schön entwickelt“ habe und gerade auch für Bienen vorteilhafter sei. Christian Pauli befürchtet, dass durch den Wegfall der Stützmauer nun der Nachbar gezwungen sei, auf seine Kosten den Hang zum Einfamilienhaus des Antragstellers zu sichern. Mit 9:6 Stimmen sanktionierte das Gremium die Arbeiten.

Mit 12:3 Stimmen befürwortete der Marktgemeinderat nachträglich die Errichtung eines Balkongeländers anstelle der geplanten straßenseitigen Sichtschutzwand im Obergeschoss des Anwesens.

Ihren Kollegen sprach Markträtin Katrin Wagenpfeil (SPD) aus der Seele, als sie angesichts von Streitpunkt drei – der Asphaltierung der Grundstückzufahrt – betonte: „Irgendwann ist mal der Punkt erreicht, wo es genug ist.“ Entgegen den Richtlinien in der Ortsabrundungssatzung „Leithen II“, nach denen ausschließlich durchlässige Beläge zulässig sind und die Oberflächenversiegelung auf ein Mindestmaß zu beschränken ist, ließ derselbe Antragsteller eine Fläche von rund 130 m² asphaltieren. Es sei hinlänglich bekannt, dass das nicht erlaubt sei, warf Petra Söldner (SPD) ein.

Wesentlich drastischer fasste Peter Binder (SPD) die Situation in Worte: „Wir sitzen umsonst alle vier Wochen hier herinnen, wenn jeder tut, was er will.“ In der Versiegelung der Einfahrt sah er einen Widerspruch zur vorangegangenen Argumentation des Antragstellers in Sachen Insektenfreundlichkeit durch Verzicht auf den Bau einer Stützmauer. Nicht überzeugen konnte der Bauherr das Gremium mit seinem Hinweis auf ein Fahrtrecht für einen Landwirt, der nur über seine Hauszufahrt zu dessen Acker gelangen könne, die somit entsprechend befestigt sein müsste. Auch eine Ausspülung des Weges bei Starkregen mit Eindringen von Wasser in seinen Keller sei zu befürchten, so der Antragsteller.

„In der Vorgehensweise sind gravierende Fehler passiert“, konterte der Bürgermeister und ließ über diesen Punkt des Tekturantrags abstimmen – mit deutlichem Signal an den Bauherrn. Einstimmig votierte der Gemeinderat gegen die Asphaltierung der Hauszufahrt. Keine Bedenken gab es gegen den nachträglich beantragten Einbau einer Sauna in einer Nische des Einfamilienhauses.

Vertagt wurde mit einmütigem Beschluss auf Antrag des 2. Bürgermeisters Alois Wenninger (CSU) ein Bauantrag auf Neubau eines Doppelhaus-Bungalows mit Garagen an der Pfarrer-Klinger-Straße in Garham. „Auch hier ist die Stützmauer bereits da“, hatte Josef Kufner zuvor angemerkt. Wenninger machte darauf aufmerksam, dass ein Teil der Nachbarn nicht unterschrieben habe und meldete Bedenken an, zumal auch die Unterschrift des Planers zu der Abweichung von der Bauleitplanung fehle. Es solle abgewartet werden, bis die Unterlagen zu dem Vorhaben vollständig seien, hieß es.   —Bernhard Brunner

Quelle: pluspnp.de   —Bernhard Brunner

Mehr im Vilshofener Anzeiger vom 29.09.2020 oder unter PNP Plus nach einer kurzen Registrierung

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