Jetzt steht das Trinkwasser auf dem Prüfstand
Wie das Wasser müssen auch die Einnahmen sprudeln. Der neue Anlagennachweis ist Grundlage für die Neukalkulation der Beiträge und Gebühren zur Wasserversorgung. Voraussichtlich im März steht fest, was die Bürger künftig für das Trinkwasser zahlen müssen. −Foto: Brunner
Hofkirchen
„The same procedure as last year“ – nicht ganz, aber ziemlich ähnlich geht die Marktgemeinde auf Weisung der überörtlichen Rechnungsprüfungsabteilung am Landratsamt nach der Bewertung der Abwasser-Infrastruktur 2021 als Grundlage der Gebühren-Neukalkulation nun auch bei der Wasserversorgung vor. Die Zustandsanalyse zum Leitungsnetz und weiteren Einrichtungen hat jetzt das Bamberger Ingenieurbüro Gaul dem Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Die Erkenntnis daraus, analog zum Resultat vom Vorjahr: Es ist über Jahre hinweg immer weniger in die Instandhaltung investiert worden.
Nach der Präsentation durch Bürogründer Klaus Peter Gaul persönlich wagte Michael Rieger, Kämmerer im Hofkirchener Rathaus, eine Prognose: „In fünf bis zehn Jahren ist Einiges an Investitionen zu tätigen.“ Der kommunale Finanzverwalter kündigte gar ein böses Erwachen an, nachdem in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten immer weniger Geld in den Erhalt des Abwasser- und Wasserleitungsnetzes geflossen sei.
Zur im Vorjahr bereits heftig und kontrovers diskutierten Senkung der Kanalgebühr vom Jahr 2015 merkte Rieger an: „Das kann einfach nicht sein.“ Es sei damals wie heute nicht davon auszugehen gewesen, „dass etwas günstiger wird“, fügte der Kämmerer hinzu, nach dessen Worten im Bereich Wasserversorgung investitionsmäßig durchaus „etwas mehr passiert“ sei als auf dem Sektor Abwasserbeseitigung. Als Grund für die Bestandsaufnahme auf Veranlassung der Marktgemeinde führte er eine Auflage der Rechnungsprüfung an.
In seinem gut 45-minütigen Vortrag erläuterte Ingenieur Gaul den Mitgliedern des Ausschusses die Grundlagen und Vorgehensweise zur finanziellen Bewertung der Ent- und Versorgungsinfrastruktur, basierend auf den Betriebskosten und den kalkulatorischen Kosten, auf deren Ermittlung als Fundament für die Gebührenfestlegung der Gesetzgeber poche. Zugrunde gelegt wurden bei der gerichtsfesten Bestandsaufnahme die im Archiv des Rathauses vorhandenen Unterlagen und – sofern keine solchen mehr auffindbar waren – der Baukosten-Index für die jeweiligen Herstellungsjahre. Der Nebeneffekt daraus: Hofkirchen verfügt jetzt über ein exaktes Verzeichnis der jeweiligen Anlagen, die zudem digital erfasst sind. Der Vorteil liegt nach den Worten von Bürgermeister Josef Kufner darin, im Schadensfall – beispielsweise nach einem Rohrbruch – „sehr schnell und gezielt reagieren zu können.“ Man hat nun gleichsam eine Datenbank für die Infrastruktur aufgebaut.
Zu hören gab es in der Sitzung interessante Details aus der Bestandsaufnahme. Beispielsweise datiert das mittlere Baujahr der Hofkirchener Wasserversorgungseinrichtungen mit einem insgesamt 51,6 Kilometer langen Leitungsnetz und 738 Armaturen auf 1993. Den früheren Erstellungskosten von 4,7 Millionen Euro steht eine Summe in Höhe von 8,5 Millionen Euro als aktuellem Wiederbeschaffungszeitwert gegenüber. Die gegenwärtige Verzinsung des Vermögens liegt bei 2,25 Prozent. 2015 belief sich dieser Wert auf 4,1 Prozent. Das Fazit von Bürgermeister Kufner: „Jetzt haben wir die Grundlage für die Kalkulation, der Ist-Zustand ist jetzt bekannt.“
Zum Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung – explizit die Abarbeitung unerledigter Textziffern seit dem 23. April 2018 betreffend – erklärte Kämmerer Rieger, dass die Neukalkulationen der beiden Abwassereinrichtungen (Hofkirchen und Garham) nun erledigt seien. Die mangelhaften Anlagennachweise – Hauptursache für die Beanstandungen – seien durch das Ingenieurbüro Gaul nun von Grund auf gerichtsfest neu erstellt. Der staatliche Rechnungsprüfer und die Vertreterin der Kommunalaufsicht am Landratsamt Passau seien eng in die Neukalkulation einbezogen worden, beide seien über die Erledigung der noch offenen Textziffern in Kenntnis gesetzt, so der Verwaltungsmitarbeiter. Dasselbe gilt nach Riegers Worten für die Wasserversorgung. Die Neukalkulation der Beiträge und Gebühren kündigte er voraussichtlich für den März an.
Unter dem letzten Tagesordnungspunkt „Informationen und Anfragen“ teilte der Bürgermeister mit, dass zu den im Vorjahr neukalkulierten Beiträgen und Gebühren zur Abwasserbeseitigung zwei Widersprüche und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn eingegangen seien. Ein Widerspruch ist laut Auskunft von Josef Kufner noch offen. „Der zweite Widerspruch und die Dienstaufsichtsbeschwerde sind seitens der Rechtsaufsicht als unbegründet abgewiesen worden“, gab er bekannt. Reaktionen dazu blieben sowohl aus dem Gremium als auch aus der Zuhörerschaft – darunter Altbürgermeister Willi Wagenpfeil – aus —Bernhard Brunner
Quelle: pluspnp.de —Bernhard Brunner
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