„Grünes Licht“ für PV-Anlage
Die Lage der künftigen Photovoltaik-Anlage in Arnetsried: Unmittelbar an die B85 grenzt das Grundstück (rote Fläche), auf dem rund 1,9 Hektar mit PV-Modulen bestückt werden sollen. −Repro: Hackl
Teisnach / Hofkirchen
Die Freiflächen-Photovoltaikanlage in Arnetsried kann gebaut werden. In seiner Sitzung in der vergangenen Woche hat der Teisnacher Marktgemeinderat der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans geschlossen zugestimmt.
Wie berichtet, hatte die Firma FIMA Projekt GmbH (Hofkirchen) im März dieses Jahres eine Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Marktgemeinde Teisnach beantragt, um auf einem Grundstück bei Arnetsried eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten zu können.
Der Geltungsbereich dieser Änderung umfasst eine Fläche von zirka 3,5 Hektar, davon sollen etwa 1,9 Hektar mit PV-Modulen überstellt werden. Die Leistungsfähigkeit der Anlage beträgt zwei Megawatt, wie Grundstücksbesitzer Michael Kraus in der Sitzung bestätigte. Das Grundstück liegt südlich der Ortschaft Arnetsried, die zu überbauenden Flächen grenzen unmittelbar an die B85 an. Das gesamte Areal ist bisher als intensiv bewirtschaftetes Grünland landwirtschaftlich genutzt.
Wie Bürgermeister Daniel Graßl in der Sitzung erläuterte, entspricht das Bauvorhaben den „Richtlinien des Marktes Teisnach für Freiflächen-Photovoltaikanlage“, die erst am 15. Juli dieses Jahres beschlossen worden sind. Von der Verwaltung wurde der Antrag dahingehend geprüft und die Zulässigkeit festgestellt.
Die betroffene Fläche befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet. Durch die Lage südlich von Arnetsried und der B85 ist durch die Südausrichtung der Module auch nicht von einer erheblichen Blendwirkung auszugehen. Zudem befinden sich im Süden ausgedehnte Waldflächen, die die Sichtbarkeit des Standortes enorm einschränken. Durch die landwirtschaftliche Nutzung ist bereits eine ausreichende Verkehrserschließung gegeben, von der Bayern Netz GmbH liegt auch eine Einspeisezusage für die geplante Leistung der Anlage bereits vor.
Die Mitglieder des Marktgemeinderates waren mit der Thematik bereits vertraut und ausreichend informiert. Einstimmig wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan durch ein entsprechendes Deckblatt für die Freiflächen-Photovoltaikanlage zu ändern. Die Kosten für die Bauleitplanung trägt der Auftraggeber. − hl
Quelle: pluspnp.de —−-hl
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