Firma siedelt aus und schafft Wohnraum
Ein Gewerbebetrieb weicht einem Geschosswohnungsbau: Die Firma Reimann plant die Aussiedlung ihres Industrietechnik-Unternehmens (Bild) in den Gewerbepark Garham. Danach sollen am bisherigen Standort an der Hauptstraße – im Flächennutzungsplan als sogenanntes Mischgebiet ausgewiesen –18 Wohneinheiten entstehen. −Foto: Brunner
Hofkirchen
Ausnahmslos mit Bauanträgen und Bauvoranfragen bestückt war die Tagesordnung der letzten Sitzung des Marktgemeinderates vor der Sommerpause für die Vollversammlung. Im Mittelpunkt stand die Absicht einer Industrietechnik-Firma in Garham, den bisherigen Betrieb mit Sitz in einem sogenannten Mischgebiet in den Gewerbepark Garham auszusiedeln und am alten Standort stattdessen eine Wohnanlage mit 18 Einheiten zu schaffen. Das Gremium befürwortete die beiden Bauanträge.
„Das ist passend zum Thema Innenraum-Verdichtung. Dazu müsste man andernorts wahrscheinlich ein neues Baugebiet ausweisen“, erklärte Bürgermeister Josef Kufner zu dem geplanten Geschosswohnungsbau am Ortsrand von Garham, ganz in der Nähe des neuen Feuerwehrgerätehauses und schon jetzt umgeben von Wohnbebauung. Laut Bauantrag, der mehrheitlich Zuspruch fand, sieht die A-Concept GmbH am noch bestehenden Firmensitz der Reimann Industrie-Technik GmbH mit Anschrift Hauptstraße 2 nach dessen Verlegung die Errichtung einer Wohnanlage mit Stellplätzen vor.
Den nötigen Platz dazu schafft das Unternehmen durch die geplante Auslagerung des Betriebs in den Erweiterungsbereich des Gewerbeparks Garham. Die Reimann Holding GmbH will dort zwei Industriegebäude realisieren. Laut Bauantrag sollen sie jeweils rund 47 Meter lang, 22 Meter breit und sieben Meter hoch werden – eine als Produktions-, die andere als Lagerhalle konzipiert. Damit zeigte sich der Hofkirchener Marktgemeinderat einstimmig einverstanden.
Zurückgestellt bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, die voraussichtlich am 25. August stattfinden wird, hat der Gemeinderat einen privaten Antrag auf Neubau eines Gerätehauses und Errichtung eines Stellplatzes in der früheren Ferienhaussiedlung Unterstaudach. Der Grund für die Absetzung: für die Entscheidung waren maßgebliche Unterlagen nicht vorhanden. Sie sollen nachgereicht werden, wie es hieß. Bernhard Brunner
Quelle: pluspnp.de —− bp
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