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Fehler in Kalkulation – Kanalbeiträge verringern sich

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Kritisiert seinen Nachfolger: Willi Wagenpfeil (SPD). − F.: Archiv
Garham

Eine Anpassung bei den Beiträgen zu den Entwässerungseinrichtungen Hofkirchen und Garham hat der Marktgemeinderat nach einer Beanstandung durch die überörtliche Rechnungsprüfung am Landratsamt vornehmen müssen – zugunsten der Anschlussnehmer. „Der Straßenentwässerungsanteil ist aus der Beitragskalkulation herauszunehmen“, begründete Bürgermeister Josef Kufner (CSU) den notwendigen Schritt. Die Gelegenheit nutzte Altbürgermeister Willi Wagenpfeil (SPD) als Zuhörer zu massiven Vorwürfen gegen seinen Amtsnachfolger und gegen die Verwaltung.

Kufner kritisiert Wagenpfeil

Eingangs hatte Kufner zum Thema vorausgeschickt, dass zwischenzeitlich der abschließende Prüfbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung zu den Jahresrechnungen 2017 bis 2021 vorliegt und unter anderem darin bestätigt wird, „dass es sich bei den ab 2021 erstellten Gebührenkalkulationen mit den obligatorischen Erhöhungen um Fehlstellungen aus der Vergangenheit handelte, die längst – der letzte Prüfbericht war seit Juli 2017 bekannt – abzustellen gewesen wären.“
Spätestens zum Jahresende 2018, also noch während der Amtszeit von Willi Wagenpfeil, wäre damit eine neue Kalkulation vorzulegen gewesen, fügte der Bürgermeister hinzu. Nach seinen Worten wird zudem festgestellt, dass in den Kalkulationen keine Wiederbeschaffungswerte verwendet worden seien. Es handle sich vielmehr um eine klassische Gebührenkalkulation auf der Basis von Anschaffungs- und Herstellungskosten, so Kufner.

Laut Aussage des Bürgermeisters wurde seitens der überörtlichen Rechnungsprüfung angemerkt, dass sich bei allen drei Gebührenkalkulationen aktuell kein Korrekturbedarf ergibt. Weiterhin sei bescheinigt worden, dass mit den Neukalkulationen in jedem Fall entsprechende Vermögenseigenschäden abgewendet hätten werden können.
Hingegen sind bei den Herstellungsbeiträgen im Abwasserbereich in Bezug auf den vom Ingenieurbüro Gaul erstellten Anlagennachweis für die Zukunft Nachbesserungen und entsprechende Neukalkulationen erforderlich, räumte Josef Kufner ein. Für beide Entwässerungseinrichtungen seien die Kosten der Straßenoberflächenwasserbeseitigung in den neu erstellten Anlagennachweisen als Vollerfassung der Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht ausgeschieden worden. Dies wäre allerdings notwendig gewesen, gestand der Bürgermeister ein.

Ein weiterer Punkt: In der Abwassereinrichtung Hofkirchen 2024 sind nach Überzeugung der überörtlichen Rechnungsprüfung aus der Beitragskalkulation zum 1. Januar die Investitionskosten – Ausgaben beziehungsweise Verbesserungsaufwand – wie auch der gewährte staatliche Zuschuss auf der Einnahmenseite aus den maßgeblichen Aufwendungen herauszunehmen.

In der Tischvorlage für die Marktgemeinderäte findet sich folgendes Zitat dazu: „Der beitragsfähige Aufwand enthält auch verbesserungsbeitragsfähigen Aufwand. Da der Markt Hofkirchen aber darauf verzichtet hat, für den Anschluss an die Kläranlage Vilshofen Verbesserungsbeiträge zu erheben, dürfen diese Kosten nur über die Gebühr finanziert werden, da ansonsten Neuanschließer gegenüber Altanschließern benachteiligt werden.“ Daher muss der Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung Hofkirchen und Garham neu kalkuliert werden.

Das Ratsgremium nahm die Überarbeitung der Anlagennachweise durch das Ingenieurbüro Gaul zur Kenntnis. Demnach sinken die Beiträge pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Hofkirchen zum 1. Januar 2024 von bisher 0,82 Euro auf 0,60 Euro und pro Quadratmeter Geschossfläche von 11,71 Euro auf 8,54 Euro.

Für die Entwässerung Garham verringern sich die Beiträge von 1,39 Euro auf 1,23 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche und von 15,11 Euro auf 13,38 Euro je Quadratmeter Geschossfläche.
„Das ist angenehm für die Bürgerschaft“, betonte Bürgermeister Kufner zur Nachbesserung der Beitragssätze. Christian Pauli (SPD) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu den geänderten Sätzen an, warf aber die Frage auf, ob es sich bei den früheren Gebührenkalkulationen um ein „teures und fatales Versäumnis“ gehandelt habe und wie der angeblich dadurch entstandene Schaden von 900000 Euro abzubauen sei.

Pauli machte ebenso auf seine beim Verwaltungsgericht Regensburg anhängige Klage gegen den Gebührenbescheid der Kommune aufmerksam. Er sei sich immer noch nicht sicher, „ob wir bei den Gebühren richtig liegen.“ Fragen dazu seien ihm nicht beantwortet worden, bemängelte Pauli und äußerte den Verdacht, „dass was im Argen liegt.“
Bürgermeister Kufner gab sich überzeugt davon, es sei zu erwarten gewesen, dass man bei der aktuellen Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt „in alte Verhaltensmuster verfällt.“ Das eine sei mit dem anderen wieder vermischt worden, was sich durchziehe, warf er dem Zweiten Bürgermeister vor und prognostizierte: „Die Zukunft wird Entsprechendes zeigen.“

Wagenpfeil kritisiert Kufner

Nach Abarbeitung der Tagesordnung erhob sich Willi Wagenpfeil zum Punkt „Anfragen zur Tagesordnung“ von seinem Zuhörerplatz und händigte sowohl dem Presseberichterstatter als auch seinem Amtsnachfolger ein zweiseitiges Schreiben mit der Überschrift „Kalkulationen Abwasserbeseitigung April 21 bis Oktober 23“ aus. Darin erinnert der Altbürgermeister an die Bekanntgabe eines Abwassergebühren-Defizits von 995000 Euro durch Josef Kufner im April 2021 mit Bezifferung eines möglichen Vermögensschadens auf mehr als 280000 Euro.
„Verantwortlich dafür gemacht hat er die Vorgänger“, ist in der Stellungnahme Wagenpfeils zu lesen, der in der Folge die Beitragssätze von 2021 den nun korrigierten Sätzen gegenüberstellt. Dem Bürgermeister unterstellt er in dem Schreiben, Fragen und Hinweise mehrfach als nicht zielführend abgelehnt zu haben.
Von Anfang an sei ihm klar gewesen, dass diese Kalkulationen falsch seien, bekundet Wagenpfeil in dem Schriftstück und erhebt darin den Vorwurf an Kufner, „verschleiert und vertuscht“ zu haben, selbst als sich herausgestellt habe, dass der Kalkulator mehr als 4,5 Millionen Euro an Einnahmen – 1,43 Millionen in Hofkirchen und 3,15 Millionen in Garham – vergessen habe.
Der Bürgermeister mache „weiter die Vorgänger verantwortlich“, kritisiert Wagenpfeil, der sich durch das Ergebnis der überörtlichen Rechnungsprüfung zweieinhalb Jahre danach in seiner Haltung bestätigt fühlt, wie aus dem Schreiben hervorgeht. Darin erhebt der Altbürgermeister Forderungen, die unter anderem darauf abzielen, eine Stellungnahme des Marktes zu bekommen, „wie sich der Sachstand hinsichtlich einer Inregressnahme meiner Person aktuell beschreibt“.

Bürgermeister Josef Kufner merkte in der Sitzung dazu lediglich an, dass in Wagenpfeils Zeilen ein paar Aussagen enthalten seien, zu denen man sich überlegen könne, ob sie rechtlich zu prüfen seien. Es sei „wieder ein Ausflug in die Vergangenheit“, konterte das Marktoberhaupt. Kufner fügte hinzu, dazu aktuell nichts mehr sagen, „sondern zu gegebener Zeit mit belastbaren Fakten antworten“ zu wollen.

In einer Stellungnahme gegenüber dem Vilshofener Anzeiger äußerte sich Kufner am Tag nach der Sitzung deutlicher. „Das war unterste Schublade“, kreidet er Amtsvorgänger Wagenpfeil an, der seiner Überzeugung nach mit den aufgestellten Behauptungen „zu weit gegangen“ sei. Der Vorwurf der Verschleierung sei eine Verunglimpfung des Bürgermeisters als auch des Kämmerers. Der korrigierte Fehler stamme im Übrigen aus der Amtszeit Wagenpfeils, so Kufner unter Hinweis auf den entsprechenden Beschluss von 2019. Sein Fazit: „Alles das, was 2018 passieren hätte müssen, ist nicht passiert.“

Kritisiert seinen Vorgänger: Josef Kufner (CSU). − Foto: Archiv

 

 

 

Quelle: pnp.de —−− Bernhard Brunner

Mehr im Vilshofener Anzeiger vom  25.11.2023 oder unter PNP  nach einer kurzen Registrierung

 

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