Der nächste Mobilfunksender kommt
Hofkirchen.
Keine Chance, sich gegen die Pläne der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) zu wehren, hat die Marktgemeinde: Im Bereich Garham, westlich des Anwesens Gsteinöd 12, will die DFMG eine weitere Funkübertragungsstelle mit Stahlgittermast errichten. Mangels Möglichkeiten stimmten Bürgermeister Willi Wagenpfeil (SPD) und der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung einmütig zu.
Willi Wagenpfeil hatte eingangs auf das entsprechende Programm der Bundesregierung verwiesen, mit dem vor allem Lücken in der Mobilfunkversorgung entlang von Autobahnen geschlossen werden sollen. Darum geht es auch bei dem Projekt nahe der A3, wo nach den Worten des Bürgermeisters schon ein Funkmast steht. „Da kommt eine weitere Antenne drauf“, informierte er die Ratskollegen, die keinerlei Fragen zu dem Bauantrag stellten. Der Betreiber der Anlage habe alles so mit den zuständigen Stellen abgesprochen, fügte Willi Wagenpfeil hinzu.
Einen Schritt weitergekommen ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans Hofkirchen und zur Änderung des Bebauungsplans „Wochenendhaus-Sondergebiet Unterstaudach“. Der Bürgermeister machte auf die 17-seitigen Unterlagen zu dem Vorgang aufmerksam – mit dem Ziel, den betreffenden Bauleitplan aufzuheben. Nach dem einstimmig gefassten Billigungsbeschluss geht der Verwaltungsakt zum Bebauungsplan in eine weitere, letzte Auslegungsrunde. Auslöser für das Thema, mit dem sich der Marktrat schon sehr lange beschäftigt, ist nach Wagenpfeils Worten die Absicht, im oberen Teil des Bereichs eine sogenannte Außenbereichssatzung zu erlassen, damit dort Baurecht für dauerhaftes Wohnen entstehen kann. Voraussichtlich in der Februar-Sitzung, so der Bürgermeister, werde sich das Gremium erneut damit befassen.
Informationen gab es in der Sitzung zur geplanten Auslagerung der kommunalen IT-Infrastruktur in ein externes Rechenzentrum. Der Bürgermeister verwies dazu auf die „schon längere Vorgeschichte“, hauptsächlich ausgelöst durch Fragen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Das Landratsamt Passau als Aufsichtsbehörde der Marktgemeinde hat sich laut Aussage des Bürgermeisters lange Zeit gegen die Daten-Auslagerung gewehrt, aber nach einem Experten-Gespräch Anfang Dezember seine Haltung überdacht. „Der Markt Hofkirchen ist nun Modell-Gemeinde“, berichtete Wagenpfeil. Inzwischen sind drei Angebote dazu eingeholt worden. Im Verlauf der Verhandlungen habe sich dann auch eine vierte Möglichkeit ergeben – eine Zusammenarbeit zwischen dem Beratungsunternehmen komuna, Partner der Kommunalverwaltung, und der ortsansässigen Firma Hartl EDV.
Die Outsourcing-Lösung von komuna, auf Kommunen spezialisiert, ist die wirtschaftlichste und auch rechtlich sicherste Lösung, wie es hieß. Hier lägen die geforderten Zertifizierungen vor, und auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband akzeptiere diese Variante. Die Outsourcing-Lösung der Firma komuna sei bereits erfolgreich bei zahlreichen anderen bayerischen Kommunen im Einsatz.
Zudem komme ein Verkauf der aktuellen Lizenzen in Frage. Das Landratsamt Passau plane eine eigene Outsourcing-Lösung für die Kommunen im Landkreis anzubieten, erfuhren die Markträte. Im Vorgriff dazu darf der Markt Hofkirchen die Outsourcing-Lösung der komuna realisieren.
Ein paar weitere Details dazu skizzierte der Kämmerer der Marktgemeinde, Michael Rieger, der sich als Nebenaufgabe um die EDV im Rathaus kümmert. Seiner Aussage nach ist der Server der Verwaltung fast sieben Jahre alt. „Die Garantie läuft ab“, teilte Rieger mit, der auch die Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Auflagen wie dem Brandschutz und der Zugangssicherheit erwähnte. Außerdem arbeiten die Rathaus-Bediensteten noch komplett mit dem Betriebssystem „Windows 7“, für das der Support demnächst endet. Laut Rieger wird nun das Konzept zum IT-Outsourcing erarbeitet und „in Ruhe nach der Kommunalwahl“ verwirklicht. Die Auseinandersetzung mit den konkreten Angeboten und der letztliche Vergabebeschluss erfolgten aus Datenschutzgründen im nichtöffentlichen Sitzungsteil.
Ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit fielen Entscheidungen zur Vergabe der Erstellung der im Zuge der kommunalen Rechnungsprüfung geforderten Anlagennachweise für die Beitrags- und Gebührenkalkulation in den Bereichen Abwasserentsorgung und Wasserversorgung an ein externes Ingenieurbüro. Dabei geht es, wie Willi Wagenpfeil andeutete, unter anderem um die Reaktion auf laufende Änderungen in der Gesetzgebung, aber auch beispielsweise um die Ausschöpfung von Fördermöglichkeiten und technische Möglichkeiten, Defekte im Leitungsnetz rasch aufzudecken und zu beseitigen. Darin enthalten ist auch die Option auf Kamera-Befahrungen der Kanäle, wie der Kämmerer auf Nachfrage von Ratsmitglied Alois Wenninger (CSU) versicherte. Aufgrund dieser Maßnahme mussten die Kalkulationszeiträume zur Entwässerung und zur Wasserversorgung als Grundlagen für die Beitrags- und Gebührensatzungen geändert werden. Sie beginnen nunmehr am 1. Januar 2020 und nicht, wie bisher vorgesehen, zum 1. November 2019. —Bernhard Brunner