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Eigentlich zu hoch, aber doch okay

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Nachträglich genehmigt hat der Bau- und Umweltausschuss nach einer Ortsbesichtigung die Gelände-Aufschüttung in einem privaten Garten im Wohngebiet „Garhamer Feld I“. −Foto: Brunner

 

Garham

Was tun, wenn das Baugrundstück im „Garhamer Feld I“ ein starkes Gefälle hat, die Bauherren in der Siedlung aber überwiegend terrassierte Gärten und Spielflächen haben wollen? Diese Frage lösten Anwohner der Straße „Am Feldanger“ durch eine bis zu zwei Meter hohe Aufschüttung. Das liegt deutlich über den Festsetzungen im geltenden Bebauungsplan, der eine Obergrenze von 60 Zentimetern vorschreibt. Nach einer Ortsbesichtigung befürwortete der Bau- und Umweltausschuss jedoch die Maßnahme nachträglich.

In der Siedlung gibt es kaum ein Grundstück ohne Stützmauer oder Böschung. „Wir haben gesehen, wie der Geländeverlauf ist, nämlich sehr abschüssig“, erklärte Bürgermeister Josef Kufner nach der Rückkehr des Gremiums ins Hofkirchner Rathaus. Die vorgesehenen 60 Zentimeter als Maximum für Angleichungen einzuhalten, sei nach Kufners Überzeugung „schlichtweg nicht machbar“. Ähnlich äußerte er sich zu einer Stützmauer, die 1,80 Meter hoch ist, obwohl sie laut Bauleitplanung hätte maximal einen Meter haben dürfen.

Vor Ort hatte der Antragsteller berichtet, zur Aufschüttung im Bereich der Terrasse 24 Tonnen Ziersteine von Hand an Ort und Stelle transportiert zu haben. Der Bürgermeister sprach im Beisein von Bauamtsleiterin Nicole Bauer von einer „sehr, sehr ansprechenden Lösung“ und schlug später dem Ausschuss vor, dem nachträglich eingereichten Bauantrag mit den entsprechenden Befreiungen vom Bebauungsplan zuzustimmen. Dem folgte das Gremium einstimmig, was wiederum die anwesenden Hauseigentümer freute.
Baumaßnahmen auf der fraglichen Parzelle hatten die Mitglieder des alten Marktrats schon im August 2019 beschäftigt. Damals war es um eine Terrassen-Überdachung und den Bau eines Gartenhäuschens gegangen, beides komplett außerhalb der Baugrenzen. Mit 16:0 hatte der Marktrat dem damals zugestimmt. Nebenbei wurde bei dem abendlichen Ortstermin in dieser Woche angemerkt, dass es zu dem ursprünglichen Hausplan aus dem Jahr 2013 noch ein laufendes Verfahren am Landratsamt Passau gebe.
Einstimmig bewilligte der Ausschuss auch den in einer vorangegangenen Sitzung wegen fehlender Planunterlagen zurückgestellten Antrag auf Neubau eines Gerätehauses, Errichtung eines Stellplatzes und Schaffung einer Stützmauer in der ehemaligen Ferienhaussiedlung Unterstaudach, das als allgemeines Wohngebiet gilt. Zur Anwendung kam dabei, laut Bürgermeister, §35 Baugesetzbuch, nach dem ein Vorhaben im sogenannten Außenbereich zulässig sei, wenn dadurch öffentliche Belange nicht beeinträchtigt würden.
Zustimmung kam auch zur Errichtung eines Bungalows mit Doppelgarage und Lager in Oberschöllnach auf dem letzten noch unbebauten Grundstück in der dortigen Siedlung. Trotz einiger Problempunkte bei dem Projekt in der Straße „Zum Hochfeld“ wurden keine Bedenken laut, zumal die Unterschriften der Nachbarn zu dem Bauantrag vorliegen.

Nicole Bauer vom Bauamt hielt es für zu aufwendig und kostenträchtig, wegen dieses einzigen Vorhabens den Bebauungsplan aus dem Jahr 1968 zu ändern. „Die Festsetzungen darin sind total veraltet“, gab sie zu bedenken.

Zur Kenntnis genommen hat Josef Kufner (CSU) in der Sitzung einen Hinweis seines Bürgermeister-Stellvertreters Alois Wenninger (CSU), in Zaundorf die Straßenschilder um die jeweiligen Hausnummern zu ergänzen. Dieser verwies auf ständige Probleme mit der Adressen-Zuordnung durch Paketdienste. Marktrat Peter Binder (SPD), zugleich Feuerwehrkommandant in Hofkirchen, hielt eine solche Ergänzung in der Beschilderung gerade auch aus der Sicht des Rettungsdienstes im Ernstfall für wichtig. „Das macht Sinn“, unterstrich Josef Kufner, dem die Thematik bekannt ist. Unter anderem gibt es in der Gemeinde zwei Hauptstraßen – in Hofkirchen und in Garham. Allein das sei oft schon verwirrend.    —-Bernhard Brunner

 

Quelle: pluspnp.de   —− Bernhard Brunner

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