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Markt beteiligt sich an Brandschutzkosten

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Hofkirchen

Großzügig gezeigt hat sich der Marktgemeinderat gegenüber der Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Hofkirchen im Zusammenhang mit der von ihr geplanten Umbaumaßnahme am sogenannten Apostelheim. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen eine Rettungstreppe und eine weitere Tür nachgerüstet werden – mit Kosten von rund 25 000 Euro. 25 Prozent davon wird die Kommune gemäß dem Antrag vom 2. September übernehmen, so der einstimmige Beschluss des Ratsgremiums.

Bürgermeister Josef Kufner betonte, die genannten Maßnahmen seien erforderlich, „um die Rettungswege gewährleisten zu können“. Seitens der Diözese Passau werde der Umbau mit der Hälfte des finanziellen Aufwandes unterstützt. Die Pfarrkirchenstiftung beantragte bei der Marktgemeindeverwaltung eine Förderung von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten – konkret einen Betrag in Höhe von 6250 Euro. An kirchlichen Bauprojekten hat sich die Kommune bislang in der Regel mit einem Zuschuss von fünf Prozent der Baukosten – ohne Eigenleistungen – beteiligt, wie das Marktoberhaupt in der jüngsten Ratssitzung zu bedenken gab.

Allerdings dient das Apostelheim mit der Anschrift Kaiserstraße 1 in Hofkirchen auch als Ersatzbau für den alten Landjugendraum, der aufgrund der Platzgestaltung am bisherigen Standort beseitigt werden musste. Als Sondermaßnahme, so der Bürgermeister, sei dieser 2012/2013 im Rahmen der Städtebauförderung errichtet worden. Bereits damals habe sich der Markt Hofkirchen mit den Rohbaukosten daran beteiligt, erklärte Josef Kufner.

Künftig solle das Apostelheim bei Wahlen – überregional wie auf kommunaler Ebene – als weiteres Briefwahllokal genutzt werden, fügte der Bürgermeister hinzu und formulierte diese Tatsache als Auflage für die Kostenbeteiligung. „Vor diesem Hintergrund erscheint eine erhöhte Zuschussgewährung nach Bewertung der Verwaltung als vertretbar.“
Die übrigen Ratsmitglieder teilten diese Auffassung, sahen keinen Diskussionsbedarf und befürworteten den Antrag der Pfarrkirchenstiftung einstimmig. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt laut Bürgermeister nach Fertigstellung der Baumaßnahme und nach Vorlage der Kostenabrechnungen ab dem kommenden Haushaltsjahr. Im Apostelheim finden auch die Seniorennachmittage der Pfarrgemeinde statt, wie Kufner ergänzend mitteilte.

Neues Wohnbaugebiet

Ohne Gegenstimme fasste der Marktgemeinderat auch den Satzungsbeschluss zum neuen Bebauungs- und Grünordnungsplan für das allgemeine Wohngebiet Gsteinach in Garham nach Abschluss der öffentlichen Auslegung mit Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Bürger.

Seitens der Bürgerschaft seien keine Bedenken und Anregungen vorgebracht worden, berichtete der Bürgermeister. Die Anmerkungen von Behördenseite sind nach seinen Worten allesamt entsprechend abgewogen und in die Bauleitplanung eingearbeitet worden. In der nächsten Ratssitzung werde man sich mit der Liste der Kauf-Interessenten auseinandersetzen und die Auswahl treffen, kündigte Kufner an. Nach der öffentlichen Ausschreibung erfolge im Frühjahr die Erschließung des Baugebietes, wo im Spätsommer oder Herbst 2025 die Bebaubarkeit möglich sei.

Baumöglichkeiten schafft die Marktgemeinde ebenfalls durch den einmütig beschlossenen Erlass einer sogenannten Einbeziehungssatzung mit der Bezeichnung „Zaundorf West II“, wofür zuvor die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan einstimmig abgesegnet worden ist. „Es ist wichtig, dass auch die folgenden Generationen bei uns bleiben können“, sagte Kufner mit Blick auf die Schaffung von Baurecht in Außenorten. Auch Zaundorf solle sich weiterentwickeln können, so der Bürgermeister vor interessierten Zuhörern aus dem genannten Ortsteil. Ergänzend zum Bestand können durch Ortsansässige fünf weitere Wohngebäude dort realisiert werden.

Einstimmigkeit herrschte im Ratsgremium ebenfalls zur Änderung des Landschafts- und Flächennutzungsplans für das „Sondergebiet Solar Oberlangrain“, gekoppelt mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Per Vertrag wird der Investor zur Verwirklichung des Vorhabens, verbunden mit der Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten, verpflichtet.
Die elektrische Leistung der Anlage beträgt nach derzeitiger Planung und nach Stand der Technik rund 0,30 Megawatt Peak, wie es in dem Vertragswerk heißt. Die erzeugte Energie wird demnach in das öffentliche Netz eingespeist. Einig waren sich die Entscheidungsträger im Rathaus auch bei der Fassung des Feststellungsbeschlusses zur Änderung des Landschafts- und Flächennutzungsplans in Sachen „Sondergebiet Solarpark Eben“.

Rekord bei Jahresrechnung

Zuletzt vermeldete der Bürgermeister noch einen Rekord, was das Ergebnis der Haushaltsrechnung für 2023 betrifft. Wie Josef Kufner hervorhob, liegt das Gesamtvolumen bei gerundet 15 Millionen Euro. Es setzt sich aus 10,7 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt mit den laufenden Einnahmen und Ausgaben sowie aus 4,2 Millionen Euro im Vermögensetat mit den Investitionen zusammen. „Ein solches Volumen haben wir noch nie gehabt“, hob das Marktoberhaupt voller Freude über diese Entwicklung hervor.
Somit kann die Kommune auch in der Vereinsförderung weiter großzügig sein – wie beispielsweise durch die aktuell beschlossene Gewährung eines Zuschusses von 1526 Euro zur Beschaffung neuer Luftgewehre durch die Donauschützen Hofkirchen. Das entspricht gemäß der gemeindlichen Zuschussrichtlinie 20 Prozent des Kaufpreises von insgesamt 7632 Euro. Ausbezahlt wird die Kostenbeteiligung im kommenden Haushaltsjahr.

 

 

 

 

Quelle: pnp.de —−− Bernhard Brunner

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