Teil eins des Übels: beschädigter Hausanschluss
Teil zwei: Das versandete Wasser gelangt in den Kanal
Teil drei: Die Kläranlage von Hofkirchen ist voller Sand.
Hofkirchen.
Die Vorgeschichte:
Die Telekom hat den Zuschlag bekommen, schnelles Internet in Hofkirchen zu verlegen. Sie gab den Auftrag an einen Subunternehmer weiter. Der beschädigte bei den Erdarbeiten Wasserleitung und Hausanschlüsse. Ein entsprechendes Gutachten hat der Markt machen lassen. Darin kommt der vereidigte Bodengutachter zum Ergebnis, dass weder Planung noch Ausführung geltenden Normen entsprechen. Da es trotzdem keine außergerichtliche Einigung gab, trafen sich die Parteien im März vor dem Landgericht Passau. Nach 30 Minuten erkannte der Vorsitzende Richter Wolfgang Herzog, dass eine schnelle Einigung nicht möglich ist. Seine Botschaft an die Telekom: „Treten Sie in Gespräche ein, bevor noch mehr Geld verbraten wird.“ Als Frist wurde der 22. März vereinbart. Bis dahin sollten die Parteien auf Schriftsätze reagieren, Zeugen benennen, Ausführungen konkretisieren – oder aufeinander zugehen. Die Zeit verstrich – ergebnislos. „Nachdem die Telekom ihr Versprechen, sich mit uns zu treffen, nicht eingehalten hat, wird jetzt das Gericht ein Gutachten in Auftrag geben, da unser Gutachten aus zivilprozessrechtlichen Gründen nicht herangezogen werden darf. Dann wird ein Schlusstermin festgelegt. Ich denke, das wird Sommer“, sagte damals Anwalt Stefan Reiffen, der den Markt in der Angelegenheit vertritt.
Der aktuelle Stand:
Jetzt steht der Termin fest, an dem sich die Parteien erneut vor dem Landgericht in Passau treffen: Es ist der 22. September. „Wir gehen davon aus, dass an diesem Tag auch gleich das Urteil verkündet wird“, sagt Bürgermeister Willi Wagenpfeil auf Nachfrage. Die Schadensersatzforderung des Marktes lautet auf 260000 Euro. Und was der Bürgermeister noch gut im Ohr hat, ist der Hinweis des Vorsitzenden Richters an den Anwalt der Telekom: „Eine Haftung steht außer Frage, wenn Kardinalspflichten verletzt wurden.“ − lx/Foto: Archiv