Kanalgebühr sinkt


Vor fast drei Jahren – am 20. Dezember 2019 – ist die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Hofkirchen und Vilshofen bei der Abwasserbeseitigung besiegelt worden: Vilshofens Bürgermeister Florian Gams (v.l.), Stadtwerke-Chef Karl Eibl, der damalige Hofkirchener Bürgermeister Willi Wagenpfeil und Geschäftsleiter Gerhard Deser. −F.: Archiv/Brunner

 

 

Hofkirchen

Über ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk dürfen sich die Gebührenzahler für die Abwasserbeseitigung im Bereich Hofkirchen freuen: Für die Einleitung von Schmutzwasser sind ab Januar 2023 statt der bisherigen 2,72 Euro je Kubikmeter nur noch 1,96 Euro zu bezahlen.

Den Grund erläuterte Bürgermeister Josef Kufner am Dienstagabend im Marktgemeinderat: „Das Defizit ist abgebaut, die Kläranlage Hofkirchen aufgelassen, die Pumpstation errichtet.“ Der Kalkulationszeitraum könne jetzt wieder auf vier Jahr – statt bislang zwei – gestreckt werden.

So kontrovers in der Vergangenheit über die Anpassung von Gebühren und Beiträgen zur Entwässerungseinrichtung nach den in den Vorjahren aufgelaufenen Fehlbeträgen diskutiert worden war, so harmonisch stimmte das Gremium jetzt über die neue Beitrags- und Gebührenkalkulation mit Änderung der jeweiligen Satzung ab – einstimmig und ohne Diskussion.

Laut Josef Kufner wurde dem Haupt- und Finanzausschuss am 18. Oktober das künftig maßgebliche Zahlenwerk bereits vorgestellt und mit ihm bekommen, eingehend besprochen. Schließlich habe man sich auf den entsprechenden Beschlussvorschlag an das Ratsplenum verständigt. „Die beiden Jahre der erhöhten Gebühren sind vorüber“, verkündete der Bürgermeister.

Für den Kalkulationszeitraum von 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 bedeutet dies, dass die Einleitungsgebühr auf das bereits erwähnte Niveau gesenkt wird. Erhöhungen gibt es allerdings bei der Grundgebühr für Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von bis zu sechs Kubikmeter pro Stunde. Hier steigt der Satz von 80 auf 150 Euro. Bei zehn Kubikmeter Nenndurchfluss fallen statt bisher 120 Euro künftig 240 Euro an, bei über zehn Kubikmetern anstelle der bisherigen 180 Euro dann 400 Euro. Der Beitrag pro Quadratmeter Grundstücksfläche wird auch teurer – von 0,82 auf 0,87 Euro teurer, der Beitrag je Quadratmeter Geschossfläche steigt von 11,71 auf 12,41 Euro.

Diese Steigerungen begründete der Bürgermeister mit dem erhöhten Anlagewert durch den Neubau der Pumpstation nach dem Anschluss der Entwässerung an die Kanalisation der Nachbarstadt Vilshofen. Der kalkulatorische Zins wird auf 2,50 Prozent festgelegt. Die prozentuale Senkung der Einleitungsgebühr beträgt 18,1 Prozent.

Zugrunde liegen der Kalkulation Kosten von aktuell 263925,42 Euro, die sich im Zeitraum bis 2026 – unter anderem auf Basis der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung – auf 174647,28 Euro reduzieren. Die Bemessungsgrundlage zur Gebührenermittlung ist mit Werten zwischen 204598,74 und 149140,63 Euro angegeben, basierend auf einem angenommenen neuen Verbrauch von 76000 Kubikmetern.   —Bernhard Brunner

 

Quelle: plus.pnp.de —− Bernhard Brunner

 

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Höherer Wasserpreis: Marktrat stimmt geschlossen zu


Ein noch sparsamerer Umgang mit Trinkwasser – beispielsweise beim Gartensprengen – empfiehlt sich in Hofkirchen auch aufgrund der gestiegenen Verbrauchsgebühren. −Foto: Brunner

 

Garham

Einigkeit herrschte im Marktrat über die Neukalkulation der Gebühren und Beiträge zur Wasserversorgung. Sie bedeuten Mehrkosten für die Verbraucher – rückwirkend zum 1. Januar 2022. Laut einer Modellrechnung für einen Drei-Personen-Haushalt, der 100 Kubikmeter Wasser pro Jahr bezieht, werden laut Geschäftsleiter Gerhard Deser pro Monat 9,18 Euro mehr als bisher fällig.

Anders als das Ratsgremium war die Reaktion von Altbürgermeister Willi Wagenpfeil, der wie so oft als Zuhörer die Marktratssitzung verfolgte: Er meldete sich nach dem einstimmigen Votum zu Wort, kritisierte die Verwaltung. Wie berichtet, hatte die überörtliche Rechnungsprüfung im Landratsamt die Neukalkulation der Gebühren und Beiträge für die Abwasserbeseitigung beanstandet. Willi Wagenpfeil verwies auf die seitens der Verwaltung angekündigte Prüfung, ob durch die in der Vergangenheit zu gering angesetzten Kostenbeträge ein Vermögensschaden für die Kommune vorliege, den im Bedarfsfall deren Versicherung ausgleichen solle. Er habe die Ankündigung einer Prüfung so akzeptiert und auch seine Mithilfe bei der Aufklärung der Ungereimtheiten angeboten, die aber seitens seines Amtsnachfolgers Josef Kufner (CSU) nicht erwünscht gewesen sei. „Mir war klar, dass diese Kalkulation falsch war“, fügte der Altbürgermeister hinzu, nach dessen Überzeugung sich herausgestellt hat, „dass der Kämmerer Zuschüsse vergessen hat“. Die staatlichen Zuwendungen zu Investitionen in die kommunale Abwasserbeseitigung – 3,1 Millionen Euro für Garham und 1,4 Millionen Euro für Hofkirchen – nicht in die neue Kalkulation einfließen zu lassen, wertete Willi Wagenpfeil als „Anfängerfehler“.

Weiter warf er dem amtierenden Bürgermeister und der Verwaltung vor, seine Nachfragen nicht beantworten zu haben. Er, Wagenpfeil, habe sich inzwischen eine Anwältin genommen, die ihm empfohlen habe, abzuwarten, was die Gemeinde von ihm möchte. Josef Kufner konterte in der jüngsten Ratssitzung mit der Feststellung, dass der Sachstand genauso sei, wie in der Vergangenheit kommuniziert. Jetzt – im Nachgang zur aktuellen Neukalkulation zur Wasserversorgung – werde „das exakte Defizit aufgearbeitet“. Es gehe um Zahlen, die nicht mehr in die Kalkulation eingebracht werden dürften. Weiter machte der Bürgermeister klar, dass jetzt der Beschluss des Marktgemeinderates umgesetzt werde.

Als Ausgangssituation für die Neukalkulation skizzierte Gerhard Deser Beanstandungen der überörtlichen Rechnungsprüfung zu zurückliegenden Zeiträumen – unter anderem zwischen 2007 bis 2011 und ab 2016. Inzwischen habe man einen rechtssicheren Anlagen-Nachweis durch ein Fachbüro erstellen lassen, der seit zwei Monaten vorliege. Auf dessen Basis beruhen demnach 41 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Versorgungseinrichtungen mit einem durchschnittlichen Baujahr von 1993. „Jetzt gibt es ordentliche Bestandspläne“, betonte der Verwaltungsleiter. Die restlichen Kosten seien, wie schon bei der Abwasserbeseitigung, nach dem sogenannten Index-Verfahren ermittelt worden. Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfer sei der kalkulatorische Zinssatz von vorher 4,10 auf nun 2,25 Prozent als unterste Grenze gesenkt worden – man habe den maximal möglichen vierjährigen Kalkulationszeitraum gewählt. Die Berechnung kann, wie der Geschäftsleitende Beamte hervorhob, von jedem Bürger im Rathaus eingesehen werden. Gegebenenfalls würde sie auch erläutert. Der Bürgermeister ergänzte, dass die Kalkulation mit den Fraktionssprechern besprochen sei. Fragen dazu seien in der Verwaltung eingegangen und noch vor der Sitzung beantwortet worden. Katrin Wagenpfeil (SPD) machte sich dennoch dafür stark, dass man vor allem bei der Grundgebühr „ein bisschen runtergehen“ solle. Die Veränderungen wären marginal, erwiderte Josef Kufner. Christian Pauli (SPD) plädierte dafür, gerade Familien mit Kindern nicht mehr zu belasten. Den Verbrauch könne man etwas steuern, warf Petra Söldner (SPD) ein, die Grundgebühr dagegen nicht.

„Wir verschieben nur die Zahlen“, sagte Matthias Braidt (CSU). „Wir reden nur von einer marginalen Verschiebung“, fügte Kufner hinzu. Laut Aussage von Vize-Bürgermeister Alois Wenninger (CSU) geht es lediglich um eine Ersparnis von 6 Euro. Stefan Greiler (SPD) sprach die Möglichkeit für einzelne Bürger an, durch ihr Verbrauchsverhalten die Ausgaben mehr zu steuern.

Christian Pauli würdigte den abwesenden Kämmerer für die ausführliche Beantwortung der Fragen zur Neukalkulation. „Es ist eine wirklich saubere Vorgehensweise“, unterstrich Josef Kufner. Christian Pauli hielt den Grund für das aufgelaufene Defizit von 191000 Euro aus der Vergangenheit jetzt für erkennbar und verständlich für den Bürger. „Ich hätte mir das auch bei der Abwasser-Kalkulation gewünscht“, bekundete er.

Gemäß dem einstimmigen Beschluss des Marktrat ergeben sich folgende Gebühren (jeweils ohne Mehrwertsteuer/in Klammern die bisherigen Werte), gültig seit 1. Januar 2022: Grundgebühr pro Jahr: 60 Euro bei einem Wasserzähler-Dauerdurchfluss von maximal vier Kubikmetern pro Stunde (20 Euro), bei maximal 10 Kubikmetern 150 Euro (40 Euro), bei maximal 16 Kubikmetern 240 Euro (80 Euro), über 16 Kubikmeter 400 Euro (160 Euro). – Verbrauchsgebühr: 2,29 Euro (bisher 1,66 Euro) pro Kubikmeter. – Bauwasserzähler: 4,00 Euro (2,50 Euro) pro Kubikmeter. – Beitrag pro Quadratmeter Grundstücksfläche: 0,62 Euro (0,49 Euro), Beitrag pro Quadratmeter Geschossfläche: 5,49 Euro (4,47 Euro). —-Bernhard Brunner

Quelle: plus.pnp.de —Bernhard Brunner

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