„Letzte Hoffnung“ Bayerischer Landtag: Bewohner der Wochenendhaussiedlung reichen Petition ein


Bei der Übergabe: Gemeinderätin Katrin Wagenpfeil, MdL Christian Flisek, Walter Schink, Gemeinderat Christian Pauli, Gemeinderat Stefan Greil. −Foto: VA

 

 

Hofkirchen

„Für die Bewohner der Wochenendhaussiedlung Unterstaudach geht es jetzt um ihre Existenzen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Abgeordnetenbüros von MdL Christian Flisek. Mit Beschluss vom 17. März 2022 durch das Bundesverwaltungsgericht ist das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Juni 2021 rechtskräftig geworden.

„Damit ist jede Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Dauerwohnrechts entfallen. Die entsprechenden Deckblätter des Bebauungsplans sind nichtig. Jetzt fürchten viele langjährige Bewohner der Wochenendhaussiedlung Unterstaudach den Verlust ihrer jahrelangen Erstwohnsitze“, heißt es. Weiter: „Jederzeit kann den Bewohnern ein Bescheid des Landratsamts Passau drohen, der ihnen die Nutzung ihrer Häuser als Dauerwohnsitz untersagt.“

Für einige Bewohner stünden damit ihr Lebenswerk und ihre Existenz auf dem Spiel, so etwa in den Fällen des 80-jährigen Peter Fröschl und von Dr. Gerhard Schlenk, die beide viel Geld in ihre Häuser investiert haben.

Auch Walter Schink ist einer der Betroffenen und will noch nicht aufgeben. Für ihn steht fest: „Alle Betroffenen einschließlich meiner Person haben auf die Zusagen aus dem Landratsamt und der Gemeinde Hofkirchen vertraut und sich in Unterstaudach eine Existenz aufgebaut. Wir fühlen uns hier zu Hause und möchten auch in Zukunft dauerhaft in unseren Häusern leben dürfen.“

Schink hat sich deshalb an den Passauer Landtagsabgeordneten Christian Flisek mit Bitte um Unterstützung gewandt. Dieser betont, die Entscheidung der Gerichte sei in vollem Umfang zu respektieren. Dennoch seien die Folgen der Entscheidung für einige der Bewohner mit so enormen Härten verbunden, dass hoffentlich doch noch eine verhältnismäßige Lösung gefunden werden könne. Der Abgeordnete hat den Betroffenen daher geraten, sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag zu wenden.

 

 

Quelle: plus.pnp.de –va

 

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Petition als letzter Ausweg


Wo geht’s künftig lang in Unterstaudach? Um das bisherige Wochenendhaus-Sonderbaugebiet in Richtung Dauerwohnen zu entwickeln, hat die Marktgemeinde Hofkirchen alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft – ohne Erfolg. Jetzt soll es eine Petition an den Bayerischen Landtag richten. −Foto: Brunner

 

Hofkirchen

Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat als höchste juristische Instanz das letzte Wort gesprochen. Damit ist eine Bebauungsplanänderung, nach der man im Wochenendhaus-Sondergebiet Unterstaudach auch dauerhaft wohnen darf, vom Tisch. Eigentlich. Doch manche Nutzer der Grundstücke und Häuser in dem Bereich wollen das nicht akzeptieren. Nun soll der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags eingeschaltet werden. „Wir reden über Menschen, die zum Teil ihren Besitz verlieren“, machte Walter Schink, einer der Wortführer der Unterstaudacher Siedler, im Rathaus deutlich.

Mit Beschluss vom 17. März 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht den Schlussstrich unter die von einem Bürger, der in unmittelbarer Nähe zu dem Wochenendhaus-Areal lebt, eingereichte Klage gezogen. Damit erlangte das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Juni 2021 Rechtskraft, demzufolge der Bebauungsplan „Wochenendhaus-Sonderbaugebiet Unterstaudach – Deckblatt Nr. 4“ des Marktes Hofkirchen unwirksam ist. Weitere Rechtsmittel seien in dieser Angelegenheit nicht zulässig, heißt es in einem Bekanntmachungshinweis, der auf der Homepage der Kommune nachzulesen ist. „Wir haben die obersten Instanzen bemüht“, betonte Bürgermeister Josef Kufner (CSU) am Dienstagabend im Marktgemeinderat, um zu versichern, dass alles versucht worden sei, den in dem Rechtsstreit unterlegenen Bürgern zu helfen.

Vor acht Zuhörern – darunter auch Altbürgermeister Willi Wagenpfeil (SPD) – nahm Kufner abschließend Stellung zu der Problematik. „Seit Jahrzehnten findet in dem baulich vorbelasteten Gebiet kaum die ursprünglich beabsichtigte Wochenendhaus-Nutzung statt“, sagte er. Stattdessen würden die Parzellen – teils durch die Bauaufsicht geduldet – zum Dauerwohnen genutzt, seien Brachland oder von ruinöser Bausubstanz geprägt. Daher wäre es von der überwiegenden Mehrheit der dortigen Grundstückseigentümer als inakzeptable Untätigkeit interpretiert worden, wenn der Markt nicht jede rechtlich denkbare Möglichkeit zur Gebietsanpassung genutzt hätte, meinte Kufner.

Vor diesem Hintergrund und mit der Zielsetzung, dort – wo sinnvoll und städtebaulich möglich – Dauerwohnen zu ermöglichen, eröffnete der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 27. März 2018 das Bauleitplanverfahren in Unterstaudach. „Die Gemeinde hat stets jeden einzelnen Verfahrensschritt mit dem Landratsamt Passau oder der Regierung von Niederbayern abgestimmt“, erklärte Kufner. Der Versuch einer Gebietsänderung sei auch nach dem Bürgermeister-Amtswechsel 2020 weiterverfolgt worden. Angesichts der Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und zuletzt des Bundesverwaltungsgerichts stellte er fest: „Zusammenfassend besteht für den Markt Hofkirchen nach derzeitiger Rechts- und Gesetzeslage keine Möglichkeit, das gemeindliche Planungsziel einer sinnvollen Gebietsnutzung zu realisieren.“

Die Diskussion über den Sachverhalt stieß 2. Bürgermeister Alois Wenninger (CSU) mit seiner Kritik an der Behauptung in einem Zeitungsartikel an, der Markt Hofkirchen habe durch das Beschreiten des Verfahrensweges Steuergelder verschwendet. Es seien keine zusätzlichen Kosten entstanden, „alles ist von der Versicherung abgedeckt“, erwiderte Josef Kufner unter Hinweis auf die Leistungen der kommunalen Rechtsschutzversicherung.

Walter Schink pochte darauf, dass das Landratsamt Passau „vor vielen Jahren Dauerwohnen geduldet“ habe. Im Glauben an die Rechtskraft des Deckblatts Nr. 2 im entsprechenden Bebauungsplan habe der sein Anwesen in Unterstaudach seinerzeit gekauft. Darin sei die Duldung des Dauerwohnens enthalten gewesen, so der Bürger, der auf zwischenzeitliche Gespräche mit dem regionalen Bundestagsabgeordneten Alois Rainer (CSU) und mit dem neuen bayerischen Bauminister Christian Bernreiter verwies.

Die Anregung Schinks in Richtung der Marktgemeindeverwaltung, doch die übergeordnete Politik in der Angelegenheit einzuschalten, nahm Bürgermeister Kufner auf. Zuhörer Franz Saugspier brachte eine Petition an den Landtag ins Gespräch, die 3. Bürgermeister Georg Stelzer (ÜW) den betroffenen Bürgern ebenfalls empfahl.

Peter Fröschle, der nach eigenem Bekunden 1998 in Unterstaudach ein Grundstück gekauft hat und seit 23 Jahren in dem Sondergebiet lebt, wäre nie auf den Gedanken gekommen, dort nicht wohnen zu dürfen. Er skizzierte sein persönliches Schicksal, als jetzt 79-Jähriger schlimmstenfalls sein Haus aufgeben und umziehen zu müssen, obwohl er – wie andere Unterstaudacher auch – Geld in die Wasserversorgung und in eine gemeinschaftliche Kläranlage investiert habe.

„Wir alle verstehen diese Situation“, versicherte der Bürgermeister, verdeutlichte jedoch zugleich, an der Rechtmäßigkeit des Gerichtsurteils nicht rütteln zu können. Auf dessen Konsequenzen für Unterstaudach angesprochen, teilte er mit, „die Baugenehmigungen werden in der Folge abgearbeitet.“

Markträtin Katrin Wagenpfeil (SPD) sprach von Einzelschicksalen, die „echt tragisch“ seien. Zuhörerin Bernadette Lentner als Bauherrin eines Hauses in dem Sondergebiet dankte dem Markt Hofkirchen „für den langen Atem“ in der Sache. Es gebe einen einzigen „Unruhestifter“ in Unterstaudach, monierte sie und äußerte zuletzt die Hoffnung auf weiteres Wohlwollen seitens der Kommune für die Dauerwohner in dem umstrittenen Areal. —Bernhard Brunner

 

Wie geht‘s weiter?

Nach dem Gerichtsurteil gilt wieder (rückwirkend) der bisherige Bebauungsplan, der ein Wohnen nur am Wochenende zulässt. Damit ist ein Wohnen unter der Woche dort unzulässig. Es war im Prinzip nie zulässig, was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) in seinem Urteil vom letzten Sommer bestätigt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Angriffe der Marktgemeinde gegen das Urteil des VGH zurückgewiesen. Es ist damit rechtskräftig und gilt unabänderlich.

Rechtlich sind nun zwei Fallgruppen zu unterscheiden:
1. Zum Teil wohnen dort Bürger dauerhaft, auch wenn sie dafür keine Baugenehmigung haben. Das Landratsamt ging nicht dagegen vor, weshalb das Landratsamt vom Nachbarn vor dem Verwaltungsgericht (VG) Regensburg auf Erteilung von Nutzungsuntersagungsbescheiden verklagt wurde.

2. Zum Teil wurden vom Landratsamt Wohnbaugenehmigungen erteilt, obwohl der Bebauungsplan nur ein Wochenendhauswohnen zulässt – was der VGH bestätigte. Diese Baugenehmigungen wurden vom Kläger vor dem VG Regensburg angegriffen. Im nächsten Schritt muss nun das VG Regensburg über diese Klagen entscheiden.

Hebt das VG Regensburg die Baugenehmigungen auf, darf kein Dauerwohnen mehr stattfinden. Andernfalls müsste das Landratsamt dagegen vorgehen und Nutzungsuntersagungen erlassen. Diese können mit dem sog. Verwaltungszwang durchgesetzt werden – in der Regel mit Zwangsgeld. Ferner handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern verfolgt werden können, zuständig ist das Landratsamt und deren Baukontrolleure. Der Zwang wird jeweils so lange und so oft ausgeübt, bis die Nutzungsuntersagungen befolgt werden.

 

Quelle: pluspnp.de  –Bernhard Brunner

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Kläger bekommt Recht: Dauerwohnen in Wochenendhausgebiet unzulässig


Das Wochenendhaus-Sondergebiet in Unterstaudach bei Hofkirchen: Einige Anwohner leben dort dauerhaft – zu unrecht, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat. −Foto: Elsberger

 

Hofkirchen

Schlappe für den Markt Hofkirchen: Er wollte das Wochenendhaus-Sondergebiet Unterstaudach in ein Wohngebiet umzuwandeln, in dem man auch unter der Woche leben kann. Das wollte aber ein Nachbar nicht.

Schließlich traf man sich in der Sache vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) – und dort ist der Markt unterlegen. Er legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein – und unterlag jetzt erneut. Das bestätigt der Münchner Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Patzelt dem Vilshofener Anzeiger. Er vertritt Nachbarn.

„Für Dauerwohnen ist das Gebiet schon erschließungstechnisch nicht geeignet und ausgestattet“, fasst Dr. Patzelt den Fall zusammen. Ferner liege es abseits anderer Siedlungsbereiche in der unberührten Landschaft. „Eine direkte Umwandlung in ein Wohngebiet durch einen Änderungsbebauungsplan war rechtlich offensichtlich unzulässig und vom Landratsamt beanstandet worden. Man kann nicht weitab von allen Versorgungseinrichtungen ein neues Wohngebiet zulassen“, so der Anwalt. Er wirft der Marktgemeinde vor, diese rechtlichen Vorgaben zu umgehen und ihr Ziel „über vermeintliche rechtliche Tricks erreichen“ zu wollen.

Nach Darstellung von Dr. Wolfgang Patzelt wolle der Markt den alten Bebauungsplan schrittweise aufheben, um dann später über eine Außenbereichssatzung und Einzelbaugenehmigungen Dauerwohnrecht zu schaffen. „Der VGH hatte das Vorgehen der Marktgemeinde scharf kritisiert und die Teilaufhebung des Bebauungsplans für unwirksam erklärt“, fährt der Anwalt fort. Und: Der VGH habe festgestellt, dass sich das Ziel der Marktgemeinde nicht rechtmäßig erreichen lasse.

So lautete das Urteil des VGH vom 9. Juni 2021. Es konnte aber nicht rechtskräftig werden, da der Markt Hofkirchen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt hat – „entgegen der Empfehlung des eigenen Rechtsanwalts“, wie Dr. Wolfgang Patzelt meint zu wissen. „Dr Markt wollte nicht eingestehen, dass sein Vorhaben gescheitert war. Erneut wurden erheblich Steuergelder aufgewandt, um einen bereits verlorenen Kampf weiter zu führen“, führt er weiter aus. Da das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde jetzt jedoch zurückgewiesen habe, sei das Urteil des VGH rechtskräftig und müsse in Hofkirchen ortsüblich bekannt gemacht werden.

„Der Markt Hofkirchen ist mit seinem rechtswidrigen Vorhaben endgültig gescheitert. Der VGH wird nun die rechtswidrig erteilten Baugenehmigungen für Dauerwohnen aufheben und den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Passau, zum Erlass von Nutzungsuntersagungen gegenüber den illegalen Dauerwohnnutzungen verurteilen“, gibt Dr. Wolfgang Patzelt den weiteren Fahrplan bekannt und betont: „Es steht nun rechtskräftig fest: In Untersaudach war seit Baurechtsschaffung durch den ersten Bebauungsplan noch nie etwas anderes als eine Wochenendhaus-Nutzung zulässig. Der Änderungsbebauungsplan, mit dem der Markt Hofkirchen den Bebauungsplan im Nordteil vollständig aufgehoben hat, war unwirksam.“

Der VGH habe die Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht abgewartet. Nun stehe aber fest: Wohnen war und ist unzulässig.

Und was bedeutet das konkret: „Jede Wohnnutzung wird künftig vom Landratsamt untersagt werden“, so der Rechtsanwalt. Damit sei der Versuch einzelner Eigentümer, „ihr seit jeher als Wochenendnutzung festgesetztes Baurecht auf Wohnnutzung zu erweitern und damit den Grundstückswert erheblich zu steigern“, gescheitert. Wer dort weiterhin widerrechtlich wohne, habe staatliche Sanktionen zu erwarten.

Eine Stellungnahme so kurz nach dem Urteil wollte Bürgermeister Josef Kufner gegenüber dem VA nicht abgeben. Er erklärte, dass die Gemeinderäte bereits über den neuen Sachstand informiert seien. Zudem werde er das Thema bei der nächsten Marktratssitzung am 26. April ansprechen.

Quelle: pluspnp.de  –va

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