PETA zeigt Hofkirchner Verein an
Die Tierrechtsorganisation geht bundesweit gegen künstliche Fuchsbauten, die von Jägern zum Abrichten ihrer Jagdhunde verwendet werden, vor. Auch im Landkreis Landkreis Passauliegen laut Landratsamt nun zwei Anzeigen vor. −Symbolbild: Bodo Schackow/dpa
Hofkirchen
Künstliche Fuchsbaue, die von Jägern zur Abrichtung ihrer Jagdhunde verwendet werden, sind der Tierrechtsorganisation PETA schon länger ein Dorn im Auge. Nun hat sie Anzeige gegen die Betreiber einer sogenannten Schliefenanlage in Hofkirchen bei der Staatsanwaltschaft Passau gestellt. Grund seien mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Das Veterinäramt ist zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Am Landratsamt wird das Vorliegen einer entsprechenden Anzeige bestätigt – nicht nur in Hofkirchen, sondern auch im Bereich Fürstenzell, wie Pressesprecher Werner Windpassinger erklärt. Das Veterinäramt ist bereits tätig gewesen, war vor Ort. „Beide Anlagen waren zu klein“, weiß der Landratsamts-Presseprecher.
Wie groß so ein Gehege sein muss, legt laut Werner Windpassinger das so genannte Säugetiergutachten fest – bundesweit. Doch was hat das Nichtbeachten dieser Vorschriften für Konsequenzen? „Das Veterinäramt hat entsprechende Bescheide erlassen. Die Vereine haben eine Frist zur Anhörung und zum Nachbessern“, heißt es aus dem Landratsamt. Sobald die Frist abgelaufen ist, wird bei einem erneuten Vor-Ort-Termin überprüft, ob die Auflagen ordnungsgemäß umgesetzt wurden.
Verhindern kann das Veterinäramt solche Schliefenanlagen jedoch nicht. „Sie sind weder verboten, noch genehmigungs- oder anzeigenpflichtig“, erklärt Werner Windpassinger.
Wie PETA in einer Pressemitteilung am Donnerstag erklärt, hat sie über 100 Betreiber solcher Anlagen in ganz Deutschland angezeigt, um auf die massiven und andauernden Qualen der Füchse hinzuweisen. Denn in diesen Gehegen würden Füchse immer wieder in unterirdische Tunnel getrieben und von Hunden in Todesangst versetzt. Die Tierrechtsorganisation fordert die Schließung der Anlage bei Hofkirchen sowie die Beschlagnahmung der dort möglicherweise noch immer eingesperrten Füchse. „Mit der Anzeige wollen wir die Grausamkeiten, die sonst im Verborgenen stattfinden, ans Licht der Öffentlichkeit bringen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen“, erklärt die Organisation und moniert: „Schliefenanlagen sind trotz ihrer klar tierquälerischen Ausrichtung bislang in Deutschland noch nicht verboten. Dabei verstoßen die Betriebe nach unsere Auffassung grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen die einschlägigen Strafrechts- und Ordnungswidrigkeits-Regelungen.“
Füchse sind laut Peta in den Anlagen permanent in einem Zustand der Todesangst, denn immer wieder würden Jäger Hunde in das Tunnelsystem, das den Fuchsbau simulieren soll, hetzen. Zwar werde der Fuchs in einen durch Gitter von den Hunden getrennten Kessel gesetzt, um dort aufgespürt zu werden – dennoch müsse er so ständig in seinem „Zuhause“ um sein Leben fürchten. Generell würden Gefangenschaft sowie der Kontakt zu Menschen und Hunden für Wildtiere wie Füchse erheblichen Stress bedeuten. Dabei ist laut PETA nicht nur das „Training“ für die Baujagd, sondern die Jagd an sich grausam und unnötig.
In Luxemburg ist die Fuchsjagd bereits seit April 2015 verboten. „Ein solches Verbot ist in Deutschland überfällig“, sagt PETA und hat auch eine entsprechende Petition ins Leben gerufen.
− Carmen A. Laux
Quelle: plus.pnp.de —− Carmen A. Laux
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