Marktrat für Aufkommensneutralität
Fast eine Punktlandung hingelegt hat die Kämmerei des Marktes Hofkirchen in Sachen Neuanpassung der Grundsteuerhebesätze: Es wurde eine weitestgehende Aufkommensneutralität erreicht.
Dem Marktgemeinderat lag in seiner jüngsten Sitzung ein Vorschlag vor, der unter dem Strich für 2025 Einnahmen der Kommune aus der Grundsteuer in Höhe von 341 907,76 Euro gegenüber dem Ansatz von 340 299,80 Euro im laufenden Jahr vorsieht. „In Summe ändere sich nichts“, betonte 2. Bürgermeister Alois Wenninger (CSU). Er ist selbst Landwirt, zeigte sich auch zufrieden für seinen Berufsstand.
Für Wohnhäuser auf landwirtschaftlichen Betrieben wird, wie Wenninger erklärte, in Zukunft Grundsteuer B berechnet. Das ziehe eine geringere Besteuerung als bei der bisherigen Bemessung nach Grundsteuer A nach sich. Für bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen gebe es ebenso keine Änderung, deutete der Vize-Bürgermeister an und fügte hinzu: „Auch hier gehen wir von einer steuerneutralen Abgabe aus.“
Das Einverständnis seiner Fraktion mit der Vorlage signalisierte Marktrat Christian Pauli (SPD) mit einem: „Das machen wir.“
„Es ist ein richtiger Weg, den der Markt Hofkirchen hier eingeschlagen hat“, unterstrich auch 3. Bürgermeister Georg Stelzer (ÜW) und verwies auf die eingehende Diskussion darüber im Haupt- und Finanzausschuss wie unter den Fraktionsführern.
Bürgermeister Josef Kufner (CSU) erinnerte daran, bei den zurückliegenden zwei Bürgerversammlungen die Thematik dargelegt zu haben, verbunden mit dem Aufruf an die Steuerzahler, die Messbescheide des Finanzamtes auf deren Richtigkeit zu kontrollieren und bei Fehlern noch in diesem Jahr Einspruch dagegen einzulegen. Josef Kufner betonte, dass die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuern A und B im Zuge der Grundsteuerreform von den Finanzämtern neu berechnet worden seien. Sofern das Grundsteueraufkommen des Marktes Hofkirchen über reduzierte Hebesätze neutral gehalten werden solle, sei eine Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze – die sogenannte Hebesatzsatzung – zu erlassen. Nach Kufners Worten hat sich der Haupt- und Finanzausschuss des Marktrats darauf verständigt, das Grundsteueraufkommen insgesamt neutral zu halten und dem Plenum folgende Hebesätze zur Beschlussfassung vorzulegen: Für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bleibt’s unverändert bei 330 Prozent, für die Grundsteuer B für Wohnbebauung wird der Hebesatz von 300 auf 175 Prozent gesenkt. Abweichungen im jeweiligen Einzelfall seien insbesondere auf die Neuberechnung der Bemessungsgrundlage durch das Finanzamt zurückzuführen. Mit den genannten Hebesätzen wäre eine aufkommensneutrale Festsetzung der Grundsteuer auf Basis der vorliegenden Daten, wie vom Finanzamt übermittelt, gewährleistet.
Anhand einer Zahlengegenüberstellung machte Josef Kufner deutlich, dass sich die Grundsteuer-Einnahmen der Kommune bei unveränderten Hebesätzen – also 300 Prozent für Grundsteuer B – auf 573 014,84 Euro belaufen würden. „Das wäre nicht aufkommensneutral“, stellte der Bürgermeister fest und begründete damit die angeratene Reduzierung des Hebesatzes. Der Marktrat stimmte der neuen Hebesatzung einstimmig zu. Sie tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Einigkeit herrschte auch über die Gebührenkalkulation zur Entwässerungssatzung Garham, wofür die Gebühren zum 1. Januar neu kalkuliert werden müssen. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist die neue Berechnung in dessen Sitzung Anfang November vorgestellt worden – verbunden mit eingehender Diskussion. Das Gremium hat sich laut Bürgermeisters darauf verständigt, dem Marktrat für das Einzugsgebiet der Kläranlage Garham die unveränderte Grundgebühr von 60, 80, 120 beziehungsweise 180 Euro für Wasserzähler mit vier, zehn, 16 und über 16 Kubikmeter Dauerdurchfluss sowie die Einleitungsgebühr wie bisher bei 2,47 Euro pro Kubikmeter Abwasser vorzuschlagen. Der kalkulatorische Zins werde bei 2,90 Prozent festgelegt, hieß es.
Quelle: pnp.de —−−Bernhard Brunner
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