„Letzte Hoffnung“ Bayerischer Landtag: Bewohner der Wochenendhaussiedlung reichen Petition ein


Bei der Übergabe: Gemeinderätin Katrin Wagenpfeil, MdL Christian Flisek, Walter Schink, Gemeinderat Christian Pauli, Gemeinderat Stefan Greil. −Foto: VA

 

 

Hofkirchen

„Für die Bewohner der Wochenendhaussiedlung Unterstaudach geht es jetzt um ihre Existenzen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Abgeordnetenbüros von MdL Christian Flisek. Mit Beschluss vom 17. März 2022 durch das Bundesverwaltungsgericht ist das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Juni 2021 rechtskräftig geworden.

„Damit ist jede Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Dauerwohnrechts entfallen. Die entsprechenden Deckblätter des Bebauungsplans sind nichtig. Jetzt fürchten viele langjährige Bewohner der Wochenendhaussiedlung Unterstaudach den Verlust ihrer jahrelangen Erstwohnsitze“, heißt es. Weiter: „Jederzeit kann den Bewohnern ein Bescheid des Landratsamts Passau drohen, der ihnen die Nutzung ihrer Häuser als Dauerwohnsitz untersagt.“

Für einige Bewohner stünden damit ihr Lebenswerk und ihre Existenz auf dem Spiel, so etwa in den Fällen des 80-jährigen Peter Fröschl und von Dr. Gerhard Schlenk, die beide viel Geld in ihre Häuser investiert haben.

Auch Walter Schink ist einer der Betroffenen und will noch nicht aufgeben. Für ihn steht fest: „Alle Betroffenen einschließlich meiner Person haben auf die Zusagen aus dem Landratsamt und der Gemeinde Hofkirchen vertraut und sich in Unterstaudach eine Existenz aufgebaut. Wir fühlen uns hier zu Hause und möchten auch in Zukunft dauerhaft in unseren Häusern leben dürfen.“

Schink hat sich deshalb an den Passauer Landtagsabgeordneten Christian Flisek mit Bitte um Unterstützung gewandt. Dieser betont, die Entscheidung der Gerichte sei in vollem Umfang zu respektieren. Dennoch seien die Folgen der Entscheidung für einige der Bewohner mit so enormen Härten verbunden, dass hoffentlich doch noch eine verhältnismäßige Lösung gefunden werden könne. Der Abgeordnete hat den Betroffenen daher geraten, sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag zu wenden.

 

 

Quelle: plus.pnp.de –va

 

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