Kopfschütteln über Gesetzgebung
Hofkirchen.
Kopfschütteln im Marktgemeinderat hat das aufwendige Verfahren zur Änderung der Ortsabrundungssatzung „Leithen III“ ausgelöst. Eigentlich geht es nur um den Wunsch eines Bauherren, der ein Walmdach auf seinem Haus haben will. „Das Gebiet der Ortsabrundung ist inzwischen in den benachbarten Bebauungsplan integriert, wo die gewünschte Dachform zulässig ist“, erklärt Bürgermeister Willi Wagenpfeil die Situation.
Als „von Walmdächern umzingelt“ skizzierte Willi Wagenpfeil die Lage für den Antragsteller. Doch damit auch er das favorisierte Walmdach haben kann, ist ein langwieriges öffentliches Auslegungsverfahren für die entsprechende Umarbeitung der Bauleitplanung für den Bereich „Leithen III“ nötig. Das Landratsamt Passau habe dies verlangt, betonte der Bürgermeister mit Blick auf die fragenden Gesichter in der Runde. Der Satzungsbeschluss dazu wurde dann einstimmig gefasst.
In der nächsten Sitzung im Februar soll die Änderung des Bebauungsplans „Wochenendhaus-Sonderbaugebiet Unterstaudach“, was die Reduzierung des Planumgriffs angeht, unter Dach und Fach gebracht werden, wie der Bürgermeister erklärte. Es handele sich dabei um eine verkürzte Auslegung, so dass dem Satzungsbeschluss im kommenden Monat nichts entgegenstehen dürfte. Einstimmig befürwortete das Ratsgremium auch Änderungen des Bebauungsplans „Hofkirchen Ost“ zwecks Erweiterungen im Bereich der Karl-Schachtner-Straße und Krehwinkel nach entsprechenden Änderungen des Flächennutzungsplans.
Keine Einwände hatten die Räte bei der Herausnahme der öffentlichen Grünfläche aus dem Umgriff des Bebauungsplans „Garham Brunnfeld“, wofür ebenfalls eine Bebauungsplan-Änderung erforderlich ist. Die Leitung der Firma Josef Eckmüller möchte sich dort im Hinblick auf das bestehende Fahrtrecht über das betreffende Areal, das ihm die Kommune schon vor zwei Jahren verkauft hat, rechtlich absichern. „Das wird keine Gewerbefläche“, stellte Willi Wagenpfeil klar. Er machte aber auch darauf aufmerksam, dass der Antragsteller für den Bereich der Zufahrt zu seinem Betriebsgelände eine ökologische Ausgleichsfläche schaffen muss. − bp