Trotz der Ablehnung durch eine Kommission aus Vertretern verschiedener Behörden – darunter die Polizei – nimmt die Marktverwaltung den Antrag der Jungen Union (JU) Garham-Hofkirchen weiterhin ernst, auf der Vilshofener Straße in Hofkirchen einen Fußgängerüberweg zu errichten. In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates sicherte Bürgermeister Willi Wagenpfeil (SPD) zu, die Stellungnahmen auszuwerten und sich das weitere Vorgehen zu überlegen.
Wagenpfeil erinnerte daran, dass ein Hofkirchener Bürger einen solchen Antrag schon vor mehreren Monaten beantragt hatte. Im Anschluss an eine Verkehrsschau am 28. Juli sei ein Zebrastreifen abgelehnt worden – „mit einer Reihe von Begründungen“, so Wagenpfeil. „Da gibt es unterschiedliche Auffassungen“, gab er zu bedenken. Alois Wenninger (CSU) sprach sich dafür aus, trotzdem an der Sache dranzubleiben. Am Tag nach der Sitzung ließ der Bürgermeister sowohl den JU-Antrag als auch die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt an die Markträte zur Kenntnisnahme verschicken.
In dem Schreiben vom 9. 9. 2019 macht die JU darauf aufmerksam, dass vor allem viele der Hofkirchener Schülerinnen und Schüler, aber auch Besucher des Ärztezentrums (Allgemeinarzt- und Zahnarzt-Praxis) in Hofkirchen die Vilshofener Straße überqueren müssten. „Nicht nur die Bauvorhaben auf der A3 mit den damit verbundenen Umfahrungen, die durch Hofkirchen führen, sondern vor allem das in den letzten Jahren stark angewachsene Verkehrsaufkommen erschwert dieses Vorhaben aber zunehmend“, argumentiert die JU.
Gespräche mit Anwohnern, Schülern und Eltern hätten sie in der Dringlichkeit zum Handeln zusätzlich bestärkt, schreiben die JU-ler. Ihre Empfehlung ist es, den Zebrastreifen in unmittelbarer Nähe zu den Bushaltestellen und dem Ärztehaus zu errichten. Die fachlichen Richtlinien sind ihrer Ansicht nach erfüllt. Ein Zebrastreifen könne die Verkehrssicherheit für die Fußgänger erheblich erhöhen. Zudem verlangsame ein Zebrastreifen das Tempo der Autos. Lärm und Abgase würden reduziert, die Lebensqualität im Ortskern steige.
Im Falle der Unmöglichkeit der Realisierung eines Zebrastreifens seitens der Verkehrsbehörden „sollten die realisierbaren Möglichkeiten für Fußgängerquerungshilfen geprüft werden“, heißt es am Ende des Antrags, der unterzeichnet ist vom JU-Ortsvorsitzenden Fabian Kapfhammer, dessen Stellvertreter Thomas Buchner, Schriftführer Daniel Knapp und Beisitzer Martin Stocker sowie von der CSU-Fraktionssprechern Alois Kapfhammer und Ratsmitglied Dr. Thomas Buchner.
Seitens der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Passau wird nach Absprache mit der Polizeiinspektion Vilshofen und dem Staatlichen Bauamt Passau betont, dass Fußgängerüberwege in Form des sogenannten Zebrastreifens „aus Sicht der Verkehrssicherheit sehr kritisch zu bewerten“ sind. Erfahrungsgemäß bestehe hierbei die „Gefahr, dass gerade für Fußgänger der Anschein einer sicheren Querungsmöglichkeit erweckt wird, die aber tatsächlich nicht besteht.“ In der Praxis komme es an bestehenden Zebrastreifen häufig vor, dass sich Fußgänger zu sehr auf die Wartepflicht des fließenden Verkehrs verlassen und für andere Verkehrsteilnehmer unerwartet auf die Fahrbahn treten.
„Gerade wenn Fußgänger vor der Querung nicht sicherstellen, dass die betroffenen Fahrzeugführer die Situation richtig einschätzen und auch tatsächlich rechtzeitig anhalten können, besteht ein erhebliches Unfallrisiko“, stellt die Behörde fest und gibt zu bedenken, dass sich aus diesem Grund in der Vergangenheit bereits vermeintlich optimal ausgestattete Fußgängerüberwege zu Unfallschwerpunkten entwickelt haben.
„Wir bitten auch zu beachten, dass Zebrastreifen für am Straßenverkehr teilnehmende Kinder umso gefährlicher sind, da diese bis zu einem gewissen Alter Verkehrssituationen und Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen können“, ist in der Stellungnahme zu lesen. Darüber hinaus dürften die nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen erforderlichen Querungszahlen ohnehin nicht vorliegen, erklärt die Fachstelle am Landratsamt und begründet auch damit den Entschluss, den Antrag abzulehnen. —