Kein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung


Wegen eines Bauantrags hat der Bau- und Umweltausschuss des Marktrat Hofkirchen im Juni 2020 eine Ortsbesichtigung im Wochenendhaus-Sondergebiet Unterstaudach vorgenommen. −Fotos: bp/Archiv

 

Hofkirchen

Das Wochenendhaus-Sondergebiet Unterstaudach, in dem Dauerwohnen gemäß Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Juni 2021 unzulässig ist, hat einmal mehr den Marktrat Hofkirchen beschäftigt. Anlass war der Antrag von acht Eigentümern auf Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgungsleitung. Das Gremium sagte geschlossen Nein.

Wie Bürgermeister Josef Kufner erklärte, endet derzeit die öffentliche Leitung mit Anschluss an das Versorgungsnetz des Marktes Winzer am Wendepunkt in Unterstaudach. Ab diesem Punkt würden die Anwesen über eine vor über 50 Jahren hergestellte private und „ohne Rechtsgrund betriebene“ Trinkwasserleitung versorgt. Diese Leitung entspreche nicht mehr dem Stand der Technik. „Es kann zur Verkeimung des Wassers in der Leitung kommen“, wie der Geschäftsleitende Beamte Gerhard Deser präzisierte. Ebenso wenig seien Lage, Dimensionierung oder Verantwortlichkeiten bei einem Leitungsschaden geklärt, hieß es.
Aus den genannten Gründen haben sich die Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, ihr Anwesen – wie in vergleichbaren Konstellationen in der Marktgemeinde auch – im Bedarfsfall mit so genannten überlangen Hausanschlussleitungen zu versorgen. Da dieses Übereinkommen nicht umgesetzt wurde, hat das Rathaus mit Schreiben vom 5. November vergangenen Jahres alle Grundstückseigentümer aufgefordert, „vereinbarungsgemäß einen Hausanschluss nach dem Stand der Technik herzustellen.“ Zugleich wurde angekündigt, die bestehende private Trinkwasserleitung heuer am 16. Dezember vom Netz zu nehmen, wie der Bürgermeister im Marktrat erklärte.

„Anschlussrecht, aber keine Anschlusspflicht“

Josef Kufner machte weiter darauf aufmerksam, dass der Markt mit Abschluss der Sondervereinbarung es dem jeweiligen Wasserabnehmer für sein Anwesen gestattet hat, den Grundstücksanschluss auf eigene Kosten herzustellen, zu betreiben und an die Übergabestelle im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Unterstaudach nördlich des Anwesens „Unterstaudach 99 S“ anzuschließen. „Es besteht jeweils Anschlussrecht, aber keine Anschlusspflicht“, stellte der Bürgermeister klar. Der Grundstückseigentümer sei auf Dauer zum Unterhalt, zur Verbesserung, zur Erneuerung und zur Stilllegung der privaten Verbrauchsleitung verpflichtet.

Josef Kufner führte auch die unterschiedliche Interessenlage und den divergierenden Wasserbedarf an: Einzelne Anwesen würden zum Dauerwohnen benutzt, andere Grundstücke seien seit über 50 Jahren unbebaut oder die bestehenden Gebäude dem Verfall preisgegeben. Weitere Anwohner, die das Haus nur sporadisch nutzen, tendierten zu einer Brunnenbohrung. In dieser Gemengelage erkannte der Bürgermeister einen vorprogrammierten neuen Konflikt bei einem Anschluss- und Benutzungszwangs an die gemeindliche Versorgungsleitung. Seiner Überzeugung nach würde auch ein Bezugsfall für weitere Weiler oder Einzelanwesen entstehen, die bereits eine Hausanschlussleitung erstellt haben oder ebenfalls dazu veranlasst wären. „Zudem würde auch die Beitragsgemeinschaft mit hohen Aufwendungen belastet, denen nur ein mäßiger Verbrauch – 2021 lag er bei 210 Kubikmetern – gegenübersteht“, so der Bürgermeister.

Keime könnten in Versorgungsnetz eingetragen werden

Marktrat Christian Pauli (SPD) plädierte dennoch für eine öffentliche Wasserversorgung, zumal die Kommune in den zurückliegenden Jahren nahezu den gesamten Gemeindebereich mit Trinkwasser vorsorgt habe – „auch gegen Widerstände.“ Auf die Frage von Katrin Wagenpfeil (SPD), wer denn den schlechten Zustand der bestehenden Leitung ermittelt habe, erwiderte Gerhard Deser, dass dies durch Verwaltung und Bauhof erfolgt sei. „Das Wasser stagniert schon jetzt an bestimmten Stellen“, sagte der Geschäftsleitende Beamte. Es bestehe die Gefahr, dass Keime in das Versorgungsnetz von Winzer eingetragen würden.

Dritter Bürgermeister Georg Stelzer (ÜW) wünschte sich – als Entgegenkommen für die Anwesen-Eigentümern in Unterstaudach eine Kostenermittlung durch ein Ingenieurbüro. Er schlug vor, dass die Nutzer – analog zur Abwasserbeseitigung über eine Sammelkleinkläranlage – auch eine Gemeinschaft zur Sicherstellung der Wasserversorgung bilden sollten. Zweiter Bürgermeister Alois Wenninger (CSU) richtete das Augenmerk auf die hohen Kosten für alle Anschlussnehmer im Fall einer kommunalen Lösung. Seiner Meinung nach solle die Sondervereinbarung die Sondervereinbarung nochmals in den Blick genommen werden, ebenso wie eine Verlängerung der Frist bis Ende 2023. Er ließ auch das wegen des Einspruchs der Marktgemeinde noch laufende Gerichtsverfahren rund um das strittige Dauerwohnen in Unterstaudach nicht außer Acht.

Kommunale Lösung kostet 200000 Euro

Anwohnerin Bernadette Lentner bat um Unterstützung in Sachen gemeindliche Wasserversorgung. Eine finanzielle Beteiligung wäre kein Thema, sagte sie. Walter Schink, Eigentümer von zwei Parzellen, äußerte die Hoffnung, dass gerichtlich doch noch das Argument einer gemischten Nutzung zwischen Erholung und Dauerwohnen gesehen werde, um den Flächenfraß einzudämmen. Keineswegs verfielen Häuser in Unterstaudach, für alle Parzellen lägen – mit einer Ausnahme – Bauanträge vor, so Schink. Er erinnerte sich, dass einst eigene Brunnen vorhanden gewesen sind, ehe man sich für das gemeindliche Trinkwasser entschieden habe. Diese Argumente wies der Bürgermeister zurück und entgegnete, dass alle acht Antragsteller die Sondervereinbarung unterschrieben hätten. Er machte deutlich, dass eine kommunale Lösung rund 200000 Euro koste. Trotzdem vertrat Walter Doppelhammer (SPD) die Überzeugung, man müsse Unterstaudach „so behandeln, wie wenn es ein Baugebiet ist.“ Der Bürgermeister konterte sofort: „Im Moment ist es ein Wochenendhaus-Gebiet.“ Vor einem Präzedenzfall warnte Johanna Feilmeier (ÜW). Stefan Greiler (SPD) erkannte „schon eine gewisse Versorgungspflicht“ der Marktgemeinde – „wie bei jedem anderen Baugebiet auch“. Allerdings müsste bei einer kommunalen Lösung klar sein, dass alle anschließen. Die Anwohner könnten eine Leitung „viel billiger machen“, entgegnete Gerhard Deser.

Am Ende der Diskussion herrschte doch Einigkeit, dem Gesuch der Eigentümer in Unterstaudach nicht stattzugeben. Mit den Antragstellern solle aber nochmals über eine Fristverlängerung zur Umsetzung der Sondervereinbarung beraten werden, lautete der abschließende Tenor.   —Bernhard Brunner

 


Problematische Topografie für den Bau einer öffentlichen Wasserleitung – das zeigt dieses Grundstück zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung.

 

 

Quelle: pluspnp.de   —Bernhard Brunner

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