Entwässerungssatzung angepasst

 

Hofkirchen

Reine Formsache ist der Neuerlass der Entwässerungssatzung für den Bereich Hofkirchen im Marktgemeinderat gewesen. Einstimmig befürwortete das Gremium die erforderliche Anpassung an die geänderte Situation nach Auflassung der eigenen Kläranlage und Einleitung des anfallenden Abwassers unter der Donau hindurch in das Kanalnetz der Nachbar-Kommune. „Es fließt jetzt nach Vilshofen“, betonte Bürgermeister Josef Kufner.

Grundlage für die neue Entwässerungssatzung sind Passagen in der Zweckvereinbarung zwischen dem Kommunalunternehmen Stadtwerke Vilshofen und dem Markt Hofkirchen vom 20. Dezember 2019. Das geänderte Paragrafenwerk tritt mit Wirkung vom 1. März 2022 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisherige Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage des Marktes Hofkirchen für den Bereich Hofkirchen mit dem entsprechenden Einzugsbereich vom 1. November 2012 ihre Gültigkeit. Die Kläranlage Hofkirchen dient nach Abschluss der Umbaumaßnahmen nur noch als Pumpwerk mit Pufferfunktion der vorhandenen Beckenanlagen bei Starkregen-Ereignissen. Damit war der Punkt ohne Diskussion schon erledigt.

Einigkeit herrschte auch bei der Änderung des Flächennutzungsplans Hofkirchen für das „Sondergebiet Solarpark Garham Nord (nördlich BAB A 3)“ als Voraussetzung für die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplans zur Realisierung einer dort vorgesehenen Freiflächen-Photovoltaikanlage. „Aus der Bürgerschaft kamen keine Bedenken und Anregungen“, berichtete der Bürgermeister zu den beiden Tagesordnungspunkten. Auch auf Seiten der Gemeinderatsmitglieder bestand kein Diskussionsbedarf, so dass der jeweilige Billigungsbeschluss einstimmig gefasst wurde. Auf dieselbe Weise handelte das Gremium die Außenbereichssatzung Reitern (Ost) ab.

Nichts einzuwenden hatte der Marktgemeinderat ebenso zu zwei Bauanträgen. Für die Errichtung eines Geräteschuppens einschließlich Schwimmbad in Holzham war wegen einer Überschreitung des Geltungsbereichs der entsprechenden Bauleitplanung um 24 Quadratmeter eine sogenannte Tektur erforderlich gewesen. „Die Nachbar-Unterschriften liegen vor“, bekundete der Bürgermeister. Grünes Licht gab es zu einer Nutzungsänderung, die auf die Errichtung eines Pizzaverkaufsstandes in einem bestehenden Garagengebäude in Hofkirchen an der Straße Am Wiesengrund abzielt. Wie Josef Kufner erklärte, handelt es sich dort baurechtlich um ein Mischgebiet, in dem nichtstörendes Gewerbe zulässig ist. Ein Stellplatz-Nachweis und eine Betriebsbeschreibung liegen vor. Nachzureichen sei gegebenenfalls noch ein Brandschutz-Nachweis, hieß es.

Eine Formalität war die Umwidmung eines bisher privaten Eigentümerwegs im Bereich des Sportplatzes in Reitern, beginnend von der Einmündung an der Staatsstraße 2119 – zwischen den Anwesen mit den Hausnummern Reitern 7 und Reitern 7a – und endend nordwestlich am Sportplatzgelände. Träger der Straßenbaulast ist über die gesamte Länge von rund 66 Metern nun der Markt Hofkirchen, wie Bürgermeister Kufner den Gemeinderat informierte. Auch der Beschluss dazu wurde einstimmig gefasst.  —Bernhard Brunner

Quelle: pluspnp.de  –bp

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