Bessere Infrastruktur gefordert

Garham

Mit einem Bürgerbegehren aus seinem Heimatort Garham sieht sich Hofkirchens Marktoberhaupt Josef Kufner (CSU) konfrontiert. In der Ratssitzung am Dienstagabend informierte er die Entscheidungsträger im Rathaus über die von drei Garhamer Einwohnern gestartete Initiative zur Verbesserung der Infrastruktur des Dorfplatzes in der bis 1978 eigenständigen Vorwaldgemeinde. Insbesondere das Fehlen eines öffentlichen WCs monieren die drei Vertreter des möglichen Bürgerbegehrens. „Ich werde das Thema auf die Marktratssitzung am 25. März setzen“, kündigte Kufner an.

Die Initiatoren haben bereits Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren erstellt, das nach Ansicht des Bürgermeisters „sehr wohl entbehrlich“ wäre, wenn es einen Beschluss des Marktgemeinderates zur Umsetzung der entsprechenden Ziele geben würde. In der Begründung der drei genannten Garhamer heißt es, „seit der Schließung der letzten Gaststätte im Ort fehlt jede öffentliche Möglichkeit für einen Toilettengang am Ort“. Darüber hinaus werden Stromanschlüsse für Veranstaltungen im Dorfzentrum vermisst. Schon bei der Veranstaltung „Winterzauber“ zwischen Weihnachten und Silvester 2024 in Garham sei die fehlende Infrastruktur ein Problem gewesen, heißt es in dem Begleitschreiben zum Bürgerbegehren mit konkreten Forderungen nach Errichtung eines öffentlichen WCs mit Trinkwasserstation und Unterstellmöglichkeit für Personen sowie der Schaffung von mindestens drei Stromverteilern an den Ecken des Dorfplatzes.

Auch für weitere Veranstaltungen werde der Dorfplatz regelmäßig genutzt, fügen die Unterzeichner hinzu. Als Beispiele dafür sind das Jahresfest des KSV, das Pfarrfest, das Oldtimertreffen, der Aufmarsch zum Vorwaldfest des SV, das Gedenken anlässlich des Volkstrauertags, die Fronleichnamsprozession und der Martinszug aufgeführt. „Die Umsetzung des Bürgerbegehrens ist notwendig, um das Dorf häufiger mit Veranstaltungen zu beleben“, schreiben die drei engagierten Bürger. Durch die Unterschriften lassen sie sich dazu ermächtigen, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach Artikel 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung Änderungen vorzunehmen, so weit diese nicht den Kern des Antrags berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen.

Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gelte die Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile des Bürgerbegehrens, ist dem Schreiben zu entnehmen. Bürgermeister Kufner zeigte sich am Dienstagabend dankbar für die Initiative mit dem Verbesserungsvorschlag. Näher ging er – über die Ankündigung hinaus, das Thema in der März-Sitzung zu behandeln – jedoch auf das beabsichtigte Bürgerbegehren nicht ein.

 

 

Quelle: pnp.de —Bernhatrd Brunner

Mehr im Vilshofener Anzeiger vom  28.02.2025 oder unter PNP  nach einer kurzen Registrierung